Logo Kanton Bern / Canton de BerneDie Aare im Kanton Bern

Oberi Au Uttigen

Hier finden Sie Informationen zur Aare im Perimeter Oberi Au, Uttigen und den aktuellen Projekten, welche das Tiefbauamt des Kantons Bern ausführt.

 

Die Aare im Bereich Oberi Au, Uttigen

Ausgangslage

Der rund 2 km lange Aareabschnitt «Oberi Au Uttigen» erstreckt sich von der ARA-Brücke Uetendorf bis zur Gemeindegrenze von Kiesen, oberhalb der SBB-Brücke. Davon ausgenommen ist das autobahnnahe Ufer auf der Ostseite der Aare, welches bereits im Winter 2020/2021 erneuert wird. Die Aare verläuft im Abschnitt Oberi Au Uttigen in einem eingeschnittenen Kanal, dessen Ufer mit Blocksteinen hart verbaut sind.

Im 19. Jahrhundert wurde die Aare – wie viele andere Flüsse in Europa – korrigiert und begradigt. Die Hochwassergefahr konnte so gebannt und Kulturland gewonnen werden. Da die Kander in den Thunersee umgeleitet und die Seitenbäche verbaut wurden, erhält der Fluss hier nur noch wenig Geschiebe. In den begradigten Abschnitten wurde insbesondere bei Hochwasser deutlich mehr Sand, Kies und Geröll weggetragen als abgelagert. Entsprechend schnitt sich die Aare immer tiefer in den Kanal ein. Die Sohlenerosion hatte zur Folge, dass die Uferverbauungen vielerorts unterspült wurden und instabil sind. Stellenweise wurden sie von der Aare bereits wegerodiert. Der Hochwasserschutz wird dadurch geschwächt. Inzwischen hat sich die Sohlenerosion im Abschnitt Oberi Au Uttigen wegen des harten Untergrunds abgeschwächt. Sie wirkt vor allem noch in den weiter unten liegenden Aareabschnitten, wo ebenfalls verschiedene Trinkwasserfassungen liegen. Eine weitere Sohlenabsenkung ist für diese unerwünscht, da sich mit der Flusssohle auch der Grundwasserspiegel absenkt und die Kapazität der Wasserfassungen zurückgeht.

Im monotonen, kanalartigen Flussbett fehlt es zudem an vielfältigen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Fische finden kaum Schlupfwinkel und Laichplätze. Mit dem Baggersee Heimberg und den die Aare säumenden Waldflächen weist das Gebiet aber auch sehr wertvolle, vielfältigen Lebensräume mit einer grossen Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten auf. Die Uferwege auf den Dammkronen werden viel begangen, bieten aber wenig Abwechslung und kaum Zugänge zum Wasser.

Projektperimeter Oberi Au, Uetendorf - Uttigen - Heimberg

Massnahmen

Alle die genannten Probleme liessen sich am besten lösen, indem man dem Fluss mehr Raum gibt. Wird das Gewässer breiter und der Flusslauf geschwungener, so kann die Aare eine stärkere seitliche Erosion entwickeln. Das abgetragene Material kommt den weiter unten liegenden Flussabschnitten zugute. Die Aaresohle wird nachhaltig stabilisiert und die Grundwasserreserven damit langfristig gesichert. Die Verbreiterung liesse im Abschnitt Oberi Au Uttigen zudem eine naturnahe Gestaltung zu. Kiesbänke und steile Uferabbrüche könnten Lebensraum für seltene Brutvögel bieten. Der schon heute wertvolle Baggersee soll durch gezielte Besucherlenkung vor zu starker Belastung geschützt und ökologisch zugunsten von Flora, Reptilien, Amphibien und Kleinlebewesen aufgewertet werden.

Im Rahmen der Wasserbauplanung Oberi Au Uttigen werden verschiedene Möglichkeiten zur Aufweitung der Aare geprüft. Dabei sind zahlreiche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen wie beispielsweise die Trinkwasserfassungen und Grundwasserschutzareale der Trinkwasserversorgung Region Thun (WARET) und der Wasserversorgung Region Bern (WVRB), Natur- und Landschaftsschutzgebiete, belastete Standorte sowie Anlagen der Armasuisse und diverse Infrastrukturen. Der zuständige Oberingenieurkreis II arbeitet dazu mit einer Fach- und einer Begleitgruppe zusammen, in der die Standortgemeinden, die Grundeigentümer, die benachbarten Quartiere und Betriebe, kantonale Fachstellen, Werkbetreiber und Strasseneigner, Schutzorganisationen und Freizeitnutzer des Aareraums vertreten sind.

Termine

  • Projektstart: Mai 2020
  • Öffentliche Mitwirkung: 7. Juni - 9. Juli 2021
  • Vorprüfung (Bund und Kanton): Juli 2022 bis Mai 2023

Bildergalerie

  • Kanalisierter Flusslauf
  • Wenig Lebensräume für Fische
  • Schadhafte Uferverbauung
  • Trinkwasserfassungen und Grundwasserschutzzonen
  • Anlagen und Infrastrukturen im Umfeld
  • Belastete Standorte zu berücksichtigen
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