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Grossverbraucher

Das Grossverbrauchermodell des Kantons hilft Unternehmen mit grossem Energieverbrauch, ihre Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu vermindern. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Energiestrategie des Kantons und des Bundes.

Unternehmung mit einem jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh gelten als Grossverbraucher. Sie sind gemäss Energiegesetz des Kantons Bern verpflichtet, Massnahmen zu treffen.

Das Grossverbrauchermodell (GVM) bietet den Firmen drei Möglichkeiten für die Umsetzung. Sie wählen selbst, welche Lösung für ihr Unternehmung die optimale ist:

So gehen Sie vor

Schritt
1

Das Amt für Umwelt und Energie schickt Ihnen Informationen und eine Frist zur Einreichung des Formulars Deklaration Vorgehensweise.

Schritt
2

Wählen Sie eine der drei Umsetzungsvarianten (UZV, KZV, EVA). Das Dokument Entscheidungshilfe hilft Ihnen bei der Beurteilung.

Entscheidungshilfe

Mehr Informationen zum GVM sowie weitere relevante Dokumente und Arbeitshilfen finden Sie auf der Informationsseite.

Informationen Grossverbrauchermodell

Schritt
3

Reichen Sie das Deklarationsformular samt GVM-Entscheid ein:

Wenn Sie sich für die Lösung EVA oder KZV entschieden haben, senden Sie die Unterlagen an:

Amt für Umwelt und Energie
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Wenn Sie die UZV gewählt haben, senden Sie die Unterlagen an:

Bundesamt für Energie BFE
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen

Schritt
4

Haben Sie EVA oder KZV gewählt und erhalten positiven Bescheid, werden die umzusetzenden Massnahmen

  • im Fall der Lösung EVA in einer Verfügung festgehalten. Setzen Sie diese innert drei Jahren um.
  • im Fall der Lösung KZV in einer Verfügung festgehalten. Setzen Sie diese innert zehn Jahren um.

Schritt
5

Für das Monitoring der festgelegten Massnahmen gilt:

  • EVA: Reichen Sie das Formular G innerhalb des dreijährigen Umsetzungszeitraums jeweils bis 31. März beim AUE ein.
    Formular G Bestätigung EVA
  • KZV: Reichen Sie das jährliche Monitoring jeweils bis 31. Mai des jeweiligen Folgejahres beim AUE ein.
    KZV-Monitoring

Weitere Informationen

  • Cleantech Agentur Schweiz act

  • Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW

  • ProKilowatt – Finanzielle Förderung von Stromeffizienzmassnahmen, BFE

  • Rückerstattung Netzzuschlag, BFE

Rechtliche Grundlagen

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