Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Aufnahmeverfahren Gymnasium

Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt aus dem 8. oder 9. Schuljahr der Volksschule mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung. Alle Schülerinnen und Schüler treten in das erste (GYM1) der vier Jahre am Gymnasium ein. Ein Übertritt in das dritte Jahr des gymnasialen Bildungsgangs (GYM3) ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Gültigkeit der Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang

Die Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung ist nur für den nächstmöglichen Übertrittszeitpunkt gültig. Kann der Eintritt aus wichtigen Gründen nicht unmittelbar erfolgen, ist das gewünschte Gymnasium frühzeitig zu informieren.

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