Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Kantonale Maturitätskommission (KMK)

Die Kantonale Maturitätskommission (KMK) berät die Bildungs- und Kulturdirektion in Fragen der gymnasialen Bildungsgänge und ist insbesondere zuständig für die Maturitätsprüfungen. Wie sich die KMK zusammensetzt und welche weiteren Aufgaben sie wahrnimmt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Mitglieder KMK

Die KMK setzt sich aus den Hauptexpertinnen und Hauptexperten der Prüfungsfächer der Maturitätsprüfungen zusammen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulstudiengängen ohne entsprechende Maturitätsfächer.

Die Bildungs- und Kulturdirektion ernennt die Mitglieder und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten. Eine Vertretung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts und der Konferenz der Schulleitungen der Gymnasien nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der KMK teil.

  • Mitgliederliste KMK

Aufgaben der KMK

Die KMK nimmt die nachfolgenden Aufgaben und Befugnisse für den gymnasialen Bildungsgang für kantonale und private Gymnasien mit anerkannten Maturitätsabschlüssen wahr:

Gymnasialer Bildungsgang

  • Die Mitglieder der KMK beurteilen die gymnasiale Ausbildung im Hinblick auf die Umsetzung der Ausbildungsziele.
  • Die Bildungs- und Kulturdirektion unterbreitet der KMK Fragen zur Stellungnahme, welche die gymnasialen Bildungsgänge, die Maturitätsprüfungen, die Bedingungen für die Aufnahme an die Hochschulen und die Anerkennung gymnasialer Ausbildungsabschlüsse betreffen.
  • Die Hauptexpertinnen und Hauptexperten der KMK unterstützen die kantonalen Fachschaften bei der Umsetzung der Fachlehrpläne und der Durchführung der Prüfungen.

Maturitätsprüfungen

  • Die KMK leitet und koordiniert die gymnasialen Maturitätsprüfungen und stellt die Qualität der Abschlüsse sicher.
  • Die Hauptexpertinnen und Hauptexperten bestimmen die Expertinnen und Experten für die Maturitätsprüfungen und organisieren deren Einsatz.
  • Die KMK entscheidet über das Bestehen oder Nichtbestehen der Maturitätsprüfungen und unterschreibt die Maturitätsausweise.
  • Sie bewilligt individuelle Lernziele, soweit sie für die Maturitätsprüfung relevant sind, und entscheidet über Massnahmen zum Nachteilsausgleich an den Maturitätsprüfungen für Kandidatinnen und Kandidaten mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung.
  • Die Hauptexpertinnen und Hauptexperten erarbeiten zuhanden der KMK zusammen mit den kantonalen Fachschaften und den Expertinnen und Experten die fachspezifischen Weisungen für die Durchführung der gymnasialen Maturitätsprüfungen. 

Passerelle Berufs- und Fachmaturität – Universitäre Hochschulen

  • Die KMK bestimmt die Expertinnen und Experten für die kantonalen Passerellenprüfungen und organisiert deren Einsatz.
  • Sie leitet die Schlusssitzungen der Passerellenprüfungen und erwahrt die Resultate.

Schweizerschulen im Ausland

  • Die KMK unterstützt die Schweizerschulen in Bogotá und Barcelona, für die der Kanton Bern das Patronat innehat, bei der Qualitätssicherung ihrer Abschlüsse.

Weisungen Maturitätsprüfungen

Gestützt auf Artikel 14 der Mittelschulverordnung (MiSV) vom 7. November 2007 hat die Kantonale Maturitätskommission (KMK) folgende Weisungen zu den gymnasialen Maturitätsprüfungen erlassen:

Beschlüsse der KMK

Formulare der KMK

Weiterführende Informationen

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