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Regionale Waldpläne

Mit den Regionalen Waldplänen (RWP) koordiniert der Kanton Bern die verschiedenen Waldfunktionen und verzahnt sie mit der Raumplanung. Ziel ist ein nachhaltig bewirtschafteter Wald, der gesund ist, natürlich nachwächst und die gesellschaftlichen Bedürfnisse langfristig deckt.

Bei den Regionalen Waldplänen handelt es sich um kantonale Sachpläne mit spezifischen regionalen Inhalten. Für kantonale, regionale und kommunale Behörden sind die RWP verbindlich und müssen in sämtlichen Planungen berücksichtigt werden («behördenverbindlich»). Sie liefern somit die Vorgaben für Entscheide, die den Wald betreffen, und enthalten zudem Informationen zu den Waldfunktionen sowie allgemeine Grundsätze und Ziele für die Waldbewirtschaftung. Die RWP sind die wichtigste Grundlage für die Steuerung und Koordination der Entwicklung im Wald.

Regionale Waldpläne der 1. Generation

Neuer Regionaler Waldplan Seeland – Biel/Bienne

Der Regionale Waldplan Seeland – Biel/Bienne wurde am 6. März 2023 durch den Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor genehmigt. Er ersetzt die bestehenden Waldpläne der 1. Generation im gleichen Perimeter.

Was bedeuten RWP für Waldbesitzer/innen?

Ein regionaler Waldplan zeigt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern Möglichkeiten auf und gibt Leitplanken vor, ist für sie aber nicht verbindlich. Waldbesitzer/innen sind somit nicht verpflichtet, die Vorgaben aus einem RWP zu berücksichtigen. Als Waldbesitzerin, als Waldbesitzer entscheiden Sie über das Ziel, das Sie mit Ihrem Wald verfolgen.

Die Revierförsterin oder der Revierförster wird sich in ihrer/seiner Beratung auf den RWP stützen. Mit dem Abschluss von Verträgen, z. B. für ein Naturwaldreservat, wird die Umsetzung auch für Waldbesitzer/innen verbindlich.

Beratung für Waldbesitzer/innen

Revision der regionalen Waldpläne

Momentan werden die RWP der zweiten Generation erarbeitet. Künftig gibt es vier Regionale Waldpläne im Kanton Bern.

Pilot Seeland – Biel/Bienne

In der Region Seeland – Biel/Bienne wird der erste RWP als Pilot ausgearbeitet. Start dieser Arbeiten war im Januar 2021, der fertige RWP soll im 1. Quartal 2023 vorliegen.

Begleitgruppe

RWP-Pilot / PFR pilote Seeland – Biel/Bienne

Eine Begleitgruppe aus unterschiedlichen Akteuren der Region Seeland wurde in die Planung miteinbezogen. Es handelte sich um Waldeigentümervertreter/innen, Umweltverbände, Vertreter/innen aus der Landwirtschaft, der Jagd sowie Vertreter/innen von Erholungssuchenden und regionale Vertreter/innen der wichtigsten Ämter. Die Begleitgruppe hatte an mehreren Veranstaltungen die Möglichkeit , ihre Interessen einzubringen und zu Entwürfen Stellung zu nehmen.

Vorgehen und Zeitplan

Januar 2021 Die Waldabteilung Mittelland informiert die Öffentlichkeit über den RWP Seeland – Biel/Bienne. Gleichzeitig findet ein Startanlass mit der Begleitgruppe statt.
Februar 2021 bis August 2022 Unter Berücksichtigung der Eingaben der Begleitgruppe erstellt das Projektteam der Waldabteilung Mittelland den RWP.
August bis September 2022 In der öffentlichen Mitwirkung erhält die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Parallel dazu läuft das Mitberichtverfahren der kantonalen Fachstellen.
Oktober 2022 bis Februar 2023 Aufgrund der Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung und dem Mitberichtsverfahren wird der RWP überarbeitet.
März 2023 Der RWP wird dem Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor zur Genehmigung unterbreitet.
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