Akkreditierung

Für die Akkreditierung als Medienschaffende müssen Journalistinnen und Journalisten nachweisen, dass sie sich beruflich regelmässig mit bernischen Angelegenheiten befassen.

Für diesen Nachweis braucht es eine Bestätigung der Chefredaktion, für welche sie arbeiten. Das Akkreditierungsgesuch ist schriftlich bei Kommunikation Kanton Bern einzureichen.

Akkreditierte Journalistinnen und Journalisten erhalten:

  • Einladungen zu sämtlichen Anlässen, welche die Behörden und die kantonale Verwaltung für die Medien organisieren;
  • alle Medienmitteilungen und Dokumentationen der Behörden und der kantonalen Verwaltung;
  • die Sessionsunterlagen des Grossen Rates;
  • Zutritt zur Medientribüne des Grossratssaales während der Sessionen.