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Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalgesetzes 2013: Regierungsrat zieht Kadervorlage zurück
18. Januar 2012 Medienmitteilung; Regierungsrat
Der Regierungsrat hat entschieden, die Vorlage zur Teilrevision des Personalgesetzes betreffend die Anstellungsbedingungen des obersten Kaders der Kantonsverwaltung zurückzuziehen. Die Reaktionen auf die konferenzielle Anhörung zeigen, dass das Tempo der Gesetzesrevision zu hoch ist und insbesondere die mit der Vorlage verbundenen Lohnerhöhungen kritisch beurteilt werden. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, eine Gesamtschau zur Personalpolitik zu erarbeiten, welche unter anderem auch der Kaderfrage Rechnung trägt und die finanzielle Situation des Kantons berücksichtigt.
Anfang Dezember 2011 hatte der Regierungsrat die per 2013 geplante Teilrevision des Personalgesetzes in die konferenzielle Anhörung gegeben. Ziel der im Auftrag des Grossen Rates erarbeiteten Vorlage war es, eine Reihe von Schwachstellen bei den Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals zu beseitigen. In Zukunft soll insbesondere das Entstehen übermässiger Zeitguthaben vermieden werden. Es sollten deshalb beim obersten Kader die Vertrauensarbeitszeit eingeführt sowie (auf Verordnungsebene) Abgangsentschädigungen und Austrittsvereinbarungen restriktiver gehandhabt werden. Als Kompensation war vorgesehen, im Personalgesetz zwei zusätzliche Gehaltsklassen zu schaffen, um die vom Kader erwartete und geleistete Mehrarbeit wie bisher abzugelten. Da die heute geltende Regelung zur Wahrung der inneren Lohngerechtigkeit vorsieht, dass die Löhne der Regierungsmitglieder 15 Prozent über jenen des obersten Kaders des Kantons liegen, wäre mit der Teilrevision des Personalgesetzes auch eine indirekte Anpassung der Löhne der Exekutive verbunden gewesen. Gleichzeitig wären mit der Revision die Treueprämien für die Regierungsmitglieder abgeschafft worden.
In der konferenziellen Anhörung kritisierten viele Vernehmlassungspartner neben knappen Fristen auch den Zeitpunkt der Vorlage. In einer finanzpolitisch schwierigen Zeit dürften die Löhne für das Kader und Regierungsmitglieder nicht im geplanten Ausmass angehoben werden.
Der Regierungsrat zeigt Verständnis für die kritische Haltung der Vernehmlassungspartner. Er hat deshalb entschieden, die Vorlage zur Revision des Personalgesetzes zurückzuziehen. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, zuhanden der Regierung eine Gesamtschau zur Personalpolitik zu erarbeiten, welche auch die Kaderthematik enthält und der Finanzsituation des Kantons Rechnung trägt.