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Kurzinformation aus dem Regierungsrat
6. März 2014 Medienmitteilung
- Umsetzen der Beschlüsse von ASP 2014: Regierung verabschiedet Gesetzes- und Dekretsänderungen zuhanden des Grossen Rats
- Feststellung der Kantonsgrenze Bern – Wallis
- Abgeltung von stationären Behandlungen
- Beiträge 2014 für bernische Studierende an ausserkantonalen Fachhochschulen
- Hochwasserschutz Aare Innertkirchen: Kantonsbeitrag an Projektierung und Realisierung
- Bernmobil: Kantonsbeitrag an Gleis- und Weichenersatz im Burgernziel
- Verlegung der Gemeindegrenze Kandersteg – Reichenbach
Umsetzen der Beschlüsse von ASP 2014: Regierung verabschiedet Gesetzes- und Dekretsänderungen zuhanden des Grossen Rats
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat in der Novembersession 2013 die Massnahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung beschlossen. Zur Umsetzung eines Teils dieser Massnahmen sind Gesetzes- und Dekretsänderungen erforderlich. Nach Abschluss der Vernehmlassung hat der Regierungsrat die entsprechenden Vorlagen zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Bei den vier Vorlagen handelt sich um Änderungen beim Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, beim Mittelschulgesetz, beim Sozialhilfegesetz sowie beim Dekret über die Wassernutzungsgebühren. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit bei der Umsetzung der ASP-Massnahmen wurde die Vernehmlassungsfrist abgekürzt (12. Dezember 2013 bis 17. Januar 2014). Insgesamt sind 32 Antworten eingegangen. Eine Auflistung der Stellungnahmen zu den vorgesehenen Gesetzes und Dekretsänderungen findet sich im Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat und in der Auswertungsübersicht des Vernehmlassungsverfahrens. )Die Dokumente sind auf der Website des Regierungsrats publiziert
Dokumente zu den Gesetzes- und Dekretsänderungen Link öffnet in einem neuen Fenster.
Federführung: Finanzdirektion
Feststellung der Kantonsgrenze Bern – Wallis
Der Regierungsrat hat die Feststellung der Kantonsgrenze zwischen den Kantonen Bern und Wallis gemäss den Grenzplänen genehmigt. Zugestimmt haben auch alle betroffenen Gemeinden der beiden Kantone. Die gemeinsame Hoheitsgrenze zwischen den Kantonen Bern und Wallis verläuft durchwegs im Gebirge und wurde abgesehen von einzelnen Abschnitten, die touristisch oder landwirtschaftlich genutzt werden, noch nicht offiziell festgelegt. Weil die amtlichen Vermessungsarbeiten allmählich das Gebirge erreichen, steigt das Interesse an klar dokumentierten Hoheitsgrenzen. Deshalb wurde 2009 beschlossen, die Kantonsgrenzen Bern – Wallis auf der gesamten Länge, von Gadmen/Obergoms im Osten bis Gsteig/Savièse im Westen, festzustellen.
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
Abgeltung von stationären Behandlungen
Der Regierungsrat hat für das Jahr 2015 den kantonalen Anteil zur Abgeltung der stationären medizinischen Behandlungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern festgesetzt. Er liegt wie in den letzten Jahren bei 55 Prozent. Die verbleibenden 45 Prozent der Kosten tragen die Krankenversicherer. Für 2015 hat der Kanton Bern für diese Abgeltungen rund 990 Millionen Franken im Finanzplan eingestellt. Im Rahmen der seit 2012 geltenden Spitalfinanzierung müssen die Kantone und die Krankenversicherer die Kosten von stationären Behandlungen in einem Spital oder in einem Geburtshaus inklusive Aufenthalt und Pflegeleistungen übernehmen. Dabei beträgt der kantonale Anteil mindestens 55 Prozent.
Federführung: Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Beiträge 2014 für bernische Studierende an ausserkantonalen Fachhochschulen
Für das Jahr 2014 hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von insgesamt 32,5 Millionen Franken an ausserkantonale Fachhochschulen bewilligt. Diese Beiträge ermöglichen bernischen Studentinnen und Studenten den Besuch von Studiengängen an Fachhochschulen ausserhalb des Kantons Bern. Im Gegenzug absolvieren auch Studierende aus anderen Kantonen Ausbildungen an der Berner Fachhochschule. Dafür bezahlen sie ebenfalls Entschädigungen. Die Abgeltungen für ausserkantonale Studiengänge werden durch die interkantonale Fachhochschulvereinbarung geregelt.
Federführung: Erziehungsdirektion
Hochwasserschutz Aare Innertkirchen: Kantonsbeitrag an Projektierung und Realisierung
Für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmassnahmen an der Aare in Innertkirchen beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat einen Kredit von rund 2,5 Millionen Franken. Die Abflusskapazität der Aare soll mit baulichen Massnahmen vergrössert werden, unter anderem durch eine Erhöhung der Ufer. Für den Fall eines extremen Hochwassers, wie es durchschnittlich nur alle hundert Jahre auftritt, soll der Dorfkern wirksamer geschützt werden. Dafür sieht das Projekt die Schaffung eines Korridors vor, um die Wassermassen auf der rechten Aareseite abzuleiten.
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
Bernmobil: Kantonsbeitrag an Gleis- und Weichenersatz im Burgernziel
Für den Ersatz von Tramgleisen und Weichen im Burgernziel in Bern hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kantonsbeitrag von 1,01 Millionen Franken bewilligt. Die beiden Weichen in Richtung Muri sowie die angrenzenden Gleisabschnitte in Richtung Muri und Ostring müssen altersbedingt ersetzt werden.
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
Verlegung der Gemeindegrenze Kandersteg – Reichenbach
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Verlegung der Gemeindegrenze zwischen Kandersteg und Reichenbach genehmigt. Die Anpassung erfolgt, weil die bisherige Grenze direkt durch die Blümlisalphütte des schweizerischen Alpenclubs verläuft.
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion