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Spitaltarife 2012 für stationäre Behandlungen Spitalamt hat die provisorischen Tarife verfügt

9. Februar 2012 – Medienmitteilung; Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Die vom Spitalamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Ende Dezember 2011 superprovisorisch verfügten Tarife für die stationäre Behandlung in Spitälern und Kliniken gelten weiterhin. Nach einer Anhörung bei den Tarifpartnern hat das Spitalamt diese Tarife mit zwei Änderungen als provisorisch verfügt. Betroffen von dieser Verfügung sind nur Tarifpartner, die noch keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben.

Seit dem 1. Januar 2012 gilt in der Schweiz die neue Spitalfinanzierung. Da Ende des letzten Jahres nur wenige Tarifverträge zwischen den Krankenversicherern und den Spitälern sowie Kliniken zur Genehmigung eingegangen sind, hat das Spitalamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Ende Dezember superprovisorische Tarife für die stationäre Behandlung verfügt. Damit schaffte es Klarheit über die Abrechnung der Leistungen in den Institutionen, die mit den Krankenversicherern noch keinen Vertrag für das Jahr 2012 abgeschlossen haben. Gleichzeitig mit der superprovisorischen Verfügung hat es den Tarifpartnern eine Frist gesetzt, um zu diesen Tarifen Stellung zu nehmen. Die superprovisorisch verfügten Tarife sind positiv aufgenommen worden. Mit Ausnahme von zwei Änderungen gelten daher die gleichen Tarife weiterhin. Die Änderungen betreffen eine Institution, die sich in der Zwischenzeit mit den Krankenversicherern auf einen Tarif einigen konnte, und eine kostenneutrale Umwandlung einer Abteilungspauschale in eine Tagespauschale einer Abteilung am Inselspital.

Unverändert bleiben die Referenztarife für ausserkantonale Spitalaufenthalte. Gemäss den neuen Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz können Patientinnen und Patienten für die stationäre Behandlung unter den Spitälern frei wählen, die auf der Spitalliste ihres Wohnkantons oder eines anderen Kantons aufgeführt sind (Listenspital). Die obligatorische Krankenpflegeversicherung und der Wohnkanton übernehmen dabei die Vergütung bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten höchstens nach den Tarifen, die in einem Listenspital des Wohnkantons für die betreffenden Behandlungen gelten (Referenztarife).

Die Referenztarife sowie weitere Angaben über ausserkantonale Spitalaufenthalte ab dem 1. Januar 2012 sind abrufbar auf der Website der Gesundheits- und Fürsorgedirektion unter ausserkantonale Hospitalisationen.

Die Verfügung betreffend stationäre Spitaltarife ab dem 1. Januar  2012 ist abrufbar auf der Website der Gesundheits- und Fürsorgedirektion unter provisorische Tarife. 

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