Initiativen
Mit einer Initiative kann das Begehren gestellt werden auf
Eine Initiative ist zustande gekommen, wenn innert sechs Monaten 15'000 Stimmberechtigte das Begehren unterzeichnen. Für das Begehren um Totalrevision der Verfassung sind 30'000 Unterschriften notwendig.
Die Initiative ist bei der Staatskanzlei einzureichen. Die Unterschriften müssen innerhalb von drei Wochen von den Gemeinden beglaubigt werden. Die Entwürfe der Unterschriftenbogen sind vor Beginn der Sammlung der Staatskanzlei zur Vorprüfung zu unterbreiten.