Vernehmlassungen des Kantons Bern

Ein Vernehmlassungsverfahren wird durchgeführt zu Verfassungsänderungen, zu Gesetzen, zu Grundsatzbeschlüssen des Grossen Rates, zu Erlassen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden haben, sowie wo es das kantonale Recht verlangt.

Im Vernehmlassungsverfahren werden kantonale Behörden, Gemeinden, Landeskirchen, politische Parteien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und weitere interessierte Kreise angehört.