Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen

Prämienverbilligung beantragen

Falls Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung nicht automatisch ermittelt worden ist, stellen Sie einen Antrag.

Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres automatisch berechnet. Falls Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben, werden Sie von uns schriftlich darüber informiert.

Sie können jedoch einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft.

  • Ihr Anrecht kann nicht automatisch überprüft werden.
  • Ihre finanziellen Verhältnisse ändern sich dauerhaft und erheblich oder Ihre familiären Verhältnisse haben sich geändert. 

Die Prämienverbilligung können Sie nur für das laufende Kalenderjahr beantragen; d.h. der Antrag muss im laufenden Jahr bis spätestens am 31. Dezember bei uns eintreffen.

  • Wann Sie einen Antrag stellen müssen

  • Änderungen Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse

So gehen Sie vor

Schritt
1

Bitte halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Sie finden diese Nummer auf Ihrer AHV-Karte oder auf der Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse.
Besorgen Sie am besten alle notwendigen Dokumente, bevor Sie mit dem Antrag beginnen.

Benötigte Dokumente Onlineantrag

Sie können Dokumente und Belege direkt online hochladen. Entweder wählen Sie ein Dokument über die Dateiablage Ihres Computers aus oder Sie fotografieren Belege via Smartphone. Falls Sie ein Dokument nicht digital einreichen können, senden Sie es bitte anschliessend zusammen mit der Freigabequittung per Post.

Schritt
2

Nicht hochgeladene Belege und die Freigabequittung müssen Sie ausdrucken. Die Freigabequittung müssen Sie unterschreiben und zusammen mit den Belegen innerhalb 14 Tagen per Post einsenden, um den Antrag freizugeben. Der Antrag wird sonst nicht bearbeitet.

Falls Sie sich mit BE-Login/SwissID einloggen, können Sie Ihren Antrag mit BE-Login /SwissID vollkommen elektronisch einreichen. Wenn Sie nicht alle erforderlichen Belege hochladen, müssen Sie die Freigabequittung mit den erforderlichen Belegen per Post einreichen, aber diese nicht unterschreiben.

Zum Onlineantrag

Schritt
3

Sie können den Antrag jederzeit zwischenspeichern. Um den Antrag elektronisch an uns zu übermitteln, müssen Sie diesen jedoch zwingend innerhalb von 7 Tagen abschliessen. Zwischengespeicherte Anträge werden nicht bearbeitet und aus Datenschutzgründen gelöscht.

Schritt
4

Falls Sie Unterstützung benötigen, finden Sie hier eine detaillierte Anleitung zu allen Schritten:

Anleitung zum Onlineantrag auf Prämienverbilligung

Schritt
5

Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Monate.

Vollmacht

Falls Sie für eine Drittperson einen Antrag stellen, können Sie während der Antragsstellung eine Vollmacht erfassen.

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