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Revision 2016–2023

Ausgangspunkt der laufenden Revision des Inventars war die vom Grossen Rat im Januar 2015 zur Kenntnis genommene Kulturpflegestrategie und die in diesem Zusammenhang beschlossenen Planungserklärungen. In Anlehnung an die Planungserklärungen entschied der Grosse Rat, im Baugesetz eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekten festzulegen. Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht deshalb vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als 7 % des Gesamtgebäudebestandes im Kanton Bern umfassen dürfen. Um die Vorgabe des Grossen Rats umzusetzen, überarbeitete die Denkmalpflege das Bauinventar und reduziert die darin verzeichneten Baudenkmäler und Baugruppen. Die Revision wurde 2023 abgeschlossen.

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