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Vogelgrippe

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.

Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich. 

Aktuelle Situation (Stand: 29. Januar 2024)

Die Fallzahlen in Europa sind weiterhin hoch. Zum Jahreswechsel wurde ein tot aufgefundener Höckerschwan im Oerlingerried (Gemeinde Kleinandelfingen) im Kanton Zürich positiv auf das Vogelgrippevirus getestet. Im betroffenen Gebiet wurde ein Kontroll- und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete mussten die Geflügelhaltenden Massnahmen treffen, damit das Vogelgrippe-Virus nicht in die Tierhaltungen eingeschleppt wird. Die Massnahmen wurden unterdessen aufgehoben, weil keine weiteren Fälle aufgetreten sind. Die Einschleppung in Geflügelhaltungen konnte verhindert werden.

Wachsam bleiben – vorbereitet sein

Mit dem Eintreffen der Wasservögel zur Überwinterung auf den Schweizer Gewässern steigt das Risiko in der Schweiz.
Für Geflügelhaltende gilt:
  • Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
  • Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
    o Tiere mit respiratorischen Symptomen
    o Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
    o Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
    o oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
    o Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind
  • Seien Sie jederzeit bereit, Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, den Sie im Bedarfsfall nutzen können.
  • Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.

Überwachung der Wildvögel

  • Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut.
    Zuständigen Wildhüter finden
  • Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.

Weitere Informationen

  • Merkblatt Biosicherheit in Geflügelhaltungen bei Hobby und Kleinhaltungen

  • Merkblatt Biosicherheit in Geflügelhaltungen bei Nutztierhaltung

  • Tierhaltung anmelden / ändern

  • Vogelgrippe beim Tier, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Hühner richtig halten

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