Gerichte
Obergericht, Verwaltungsgericht und Kreisgerichte
Die beiden obersten kantonalen Gerichte sind das Obergericht (Straf- und Zivilrecht) und das Verwaltungsgericht (öffentliches Recht). Sämtliche Richterinnen und Richter werden für eine Dauer von sechs Jahren vom Grossen Rat gewählt. Zuständig für Straf- und Zivilrechtsfälle sind in erster Instanz die 13 Kreisgerichte.
Das Obergericht ist zur Hauptsache als Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen tätig und hat die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte und die Untersuchungsrichterämter. Als erste Instanz behandelt es handelsrechtliche Streitigkeiten sowie Wirtschaftsstrafsachen.
Oberste kantonale Instanz in Verwaltungsrechtsachen ist das Verwaltungsgericht mit Sitz in Bern. Als Appellationsinstanz ist es zudem zuständig für die Behandlung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten.
