Grosser Rat
Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative) des Kantons Bern. Die 160 Mitglieder werden alle vier Jahre von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Die letzten Wahlen fanden am 9. April 2006 statt.
Der Grosse Rat wird im Verhältniswahlrecht (Proporz) gewählt. Der Kanton ist in acht Wahlkreise aufgeteilt, die mehrere Amtsbezirke umfassen können. Jeder Amtsbezirk hat Anspruch auf mindestens einen Sitz. Dem Berner Jura sind zwölf Sitze garantiert.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle im Kanton Bern wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger ab 18 Jahren. Der Kanton Bern zählt 2006 rund 693'710 wahlberechtigte Frauen und Männer. Nicht in den Grossen Rat wählbar sind die Mitglieder des Regierungsrates und der kantonalen richterlichen Behörden sowie das Personal der kantonalen Zentral- und Bezirksverwaltung.
In der Legislaturperiode 2006-2010 setzt sich der Grosse Rat aus 51 Frauen und 109 Männern aus insgesamt 12 Parteien zusammen.
