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Akkreditierung

Um beim Kanton Bern eine Akkreditierung als Medienschaffende zu erhalten, müssen Journalistinnen und Journalisten nachweisen, dass sie sich beruflich regelmässig mit bernischen Angelegenheiten befassen. Diesen Nachweis können sie durch Bestätigungen der Chefredaktionen erbringen, für welche sie arbeiten. Akkreditierungsgesuche sind schriftlich bei Kommunikation Kanton Bern einzureichen.

Akkreditierte Journalistinnen und Journalisten erhalten die Einladungen zu sämtlichen Anlässen, welche die Behörden und die kantonale Verwaltung für die Medien organisieren. Weiter erhalten sie alle Medienmitteilungen und Dokumente, die den Medien von den Behörden und der kantonalen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Sie werden auch mit den Sessionsunterlagen des Grossen Rates bedient. Während der Sessionen haben akkreditierte Journalistinnen und Journalisten Zutritt zur Medientribüne des Grossratssaales.

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