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Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern - Unterstützung für Freizeitfahrten von Behinderten neu geregelt
24. April 2007 Medienmitteilung; Gesundheits- und Fürsorgedirektion
aid. Den Behinderten im Kanton Bern soll ein professionelles, bedarfsgerechtes und möglichst günstiges Angebot für Freizeitfahrten zur Verfügung stehen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat mit der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB) einen entsprechenden Leistungsvertrag abgeschlossen. Die Steuerung erfolgt weiterhin über kontingentierte Vergünstigungen. Neu besteht jedoch ein Härtefonds, über den Behinderte begründet zusätzliche Gutscheine beziehen können.
Integration von Menschen mit einer Behinderung ist ein wichtiges Ziel der Behindertenpolitik des Kantons Bern. Damit Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung an den gesellschaftlichen Bereichen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung und Freizeit teilhaben können, ist neben einer möglichst hindernisfreien Umgebung auch ein spezifisches Transportangebot erforderlich. Der behindertengerechteöffentliche Verkehr ist dafür eine wichtige Grundlage. Aber auch Freiwilligenfahrdienste und das private Engagement von Freunden oder Angehörigen ist für die Betroffenen von grosser Bedeutung. Dies genügt aber nicht in allen Fällen. Der Kanton Bern unterstützt deshalb seit Jahren die Stiftung Behindertentransport Kanton Bern und damit die Transportdienste für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung im Bereich der so genannten Freizeitfahrten. Diese vergünstigten Fahrten ermöglichen unter anderem den Besuch von Veranstaltungen, Kursen oder Vereinsanlässen, einen Ausflug oder das Einkaufen. Ohne diese Fahrten ist die individuelle soziale Integration nicht möglich.
Die Finanzierung solcher Freizeitfahrten hat sich für die Behinderten Anfang 2005 grundsätzlich geändert. Damals hat sich das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Rahmen der 4. IV-Revision aus der Finanzierung der Transportdienste zurückgezogen. Stattdessen hat es die Hilflosenentschädigung für Personen, die zuhause leben, verdoppelt. Diese neue Finanzierungsart entspricht grundsätzlich einem Anliegen vieler Behinderter und deren Organisationen. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass die doppelte Hilflosenentschädigung in den meisten Fällen nicht ausreicht, um die Kosten für Freizeitfahrten zu kompensieren. Die Hilflosenentschädigung muss nicht nur für Transporte, sondern beispielsweise auch für die so genannte lebenspraktische Begleitung ausreichen.
Aufgrund dieser Verschlechterung für mobilitätsbehinderte Menschen ist der Kanton durch verschiedene Vorstösse aufgefordert worden, sein finanzielles Engagement zu erhöhen. Die von den Grossräten Simon Ryser, Christine Häsler und Ruedi Löffel eingereichte Motion„Behindertentransport im Kanton Bern sicherstellen!“ hat der Grosse Rat einstimmigüberwiesen und den Kanton beauftragt, die Freitzeitfahrten von Behinderten mit zusätzlich 500'000 Franken zu unterstützen.
Im Herbst 2005 hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ein Projekt zur Erarbeitung der Grundlagen für einenüberarbeiteten Leistungsvertrag mit der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB) lanciert. Dabei wurden das heutige Leistungsangebot und dessen Kosten analysiert. Basierend auf den Ergebnissen dieser Analysen ist der Vorschlag für die zukünftige Positionierung und Steuerung des Angebots erarbeitet und ein neuer Leistungsvertrag formuliert worden.
Die Stiftung BTB wird auch in Zukunft im Rahmen des Globalbudgets und des Leistungsvertrags das Angebot an professionellen Behindertentransportleistungen für Freizeitfahrten im Kanton Bern so steuern, dass im ganzen Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot zu Verfügung steht. Die Steuerung erfolgt weiterhinüber kontingentierte Vergünstigungen, doch gibt es neu einen Härtefonds,über den in begründeten Fällen zusätzliche Gutscheine für Vergünstigungen bezogen werden können. Um die in der Vergangenheit stark schwankenden Preise und Kontingente zu stabilisieren und den Benutzerinnen und Benutzern eine gewisse Planungssicherheit zu garantieren, wird im weiteren ein Ausgleichsfonds geschaffen.
Wo immer möglich werden in Zukunft mehrere Transportanbieter tätig sein. Diese werden, falls sie die entsprechenden Vorgaben erfüllen, durch die Stiftung BTB akkreditiert. Durch den dadurch entstehenden Wettbewerb werden die Preise tendenziell sinken, wie erste Erfahrungen in der Stadt Bern zeigen. Zudem können die Behinderten zwischen unterschiedlichen Anbietern wählen.
Mediendokumentation
- Referat Regierungsrat Philippe Perrenoud (PDF 24 KB)
Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern - Referat Markus Loosli (PDF 24 KB)
Vorsteher Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern - Folie zum Referat von Markus Loosli (PDF 13 KB)
- Referat Andreas Laubenberger (PDF 26 KB)
Präsident Stiftung Behindertentransport Kanton Bern - Referat Dr. Ronald Liechti (PDF 29 KB)
Geschäftsleiter Stiftung Behindertentransport Kanton Bern