Medienmitteilung des Kantons Bern
Thunersee: Schwarzschwäne unter strengen Bedingungen vorläufig toleriert (20.05.2008)
Seit einigen Jahren halten sich auf dem unteren Teil des Thunersees Schwarzschwäne auf. Der Schwarzschwan stammt ursprünglich aus Australien und wird in Europa als Zier- und Zoovogel gehalten. Das Bundesrecht verbietet das Aussetzen von Tieren, die nicht zur einheimischen Artenvielfalt gehören. Der Kanton Bern ist somit verpflichtet, die Ausbreitung und Vermehrung der Schwarzschwäne zu verhindern. Weil sich die Tiere in letzter Zeit in Freiheit vermehrten, entstand eine heftige Kontroverse über ihr weiteres Schicksal. Das zuständige Jagdinspektorat nimmt den Artenschutz sehr ernst. Gleichzeitig anerkennt es aber auch die Sympathie der Bevölkerung für eine sehr begrenzte Anzahl von Schwarzschwänen auf dem Thunersee. Ein Einfangen oder gar Abschiessen der einzelnen, heute in Freiheit lebenden Vögel wäre nach Ansicht des Jagdinspektorats unverhältnismässig und würde auch unter ethischen Gesichtspunkten auf grosses Unverständnis stossen.
Das Jagdinspektorat ist überzeugt, dass die weitere Ausbreitung und Vermehrung der Schwarzschwäne auf dem Thunersee auch anders verhindert werden kann. Es hat deshalb gegenüber dem Züchter und Eigentümer der Tiere verbindliche und strenge Massnahmen verfügt. Insbesondere müssen die Tiere im Gehege gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ausbruchsicher gehalten und beringt werden. Zudem wird das Jagdinspektorat maximal zehn frei lebende Schwarzschwäne auf dem See tolerieren. Sie dürfen sich nur in einem begrenzten Perimeter nördlich der Linie Bonstettenpark - Schloss Hünegg aufhalten. Gelege ausserhalb der Liegenschaft des Züchters werden wie bisher angestochen. Mit einer solchen Kompromisslösung soll eine unkontrollierte Verbreitung der Tiere abgewendet und der Züchter in die Pflicht genommen werden, auch in finanzieller Hinsicht.
Ursprünglich wurde unter Leitung des Volkswirtschaftsdirektors eine breit abgestützte Vereinbarung unter Einbezug der Stadt Thun und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) angestrebt. Weder die Stadt Thun noch das BAFU waren jedoch bereit, die vorgeschlagene Lösung mitzutragen und lehnten die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung ab. Auch der Züchter der Tiere wollte die nun verfügten Bedingungen nicht im Rahmen einer Vereinbarung mittragen.