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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

16. Oktober 2008 – Medienmitteilung

Nein zu Anpassung des Bundesbeschlussesüber das Nationalstrassennetz

Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt die Anpassung des Bundesbeschlusses zum Nationalstrassennetz ab. Zwar begrüsst er die für den Kanton Bern vorgesehenen Netzerweiterungen. Mit den Finanzierungsmodalitäten für den Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes ist er jedoch nicht einverstanden. Der Bund will sämtliche Lastenverschiebungen vollumfänglich in jenen Kantonen kompensieren, die Strassen an den Bund abtreten. Dies widerspreche jedoch dem Neuen Finanzausgleich. Bereits die Umstellung auf Globalbeiträge im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs habe für den Kanton Bern zu einer erheblichen Verschlechterung geführt, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Eine weitere Reduktion dieser Globalbeiträge an Hauptstrassen könne deshalb nicht akzeptiert werden. Der Regierungsrat ist klar der Ansicht, dass der Bund die von ihmübernommenen Strassen in Zukunft selbst zu finanzieren hat.


Zulassungsverfahren für Sicherheitsunternehmen: Nein zu Konkordatsentwurf


Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt grundsätzlich die Idee, ein einheitliches Zulassungsverfahren für private Sicherheitsunternehmen in Form eines neuen Konkordats zu schaffen. Den Konkordatsentwurf lehnt er in der vorliegenden Form jedoch ab. In seiner Vernehmlassungsantwort an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und–direktoren kritisiert der Regierungsrat, dass eine Bewilligung nicht nur für den Betrieb, sondern auch für die einzelnen Beschäftigten erforderlich sein soll. EineÜberprüfung sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen gehe zu weit und sei für die Kantone nicht umsetzbar. Zudem unterscheide das Konkordat zwischen Firmen inner- und ausserhalb des Geltungsbereichs des Konkordats. Dies sei mit dem Binnenmarktgesetz des Bundes nicht vereinbar. Schliesslich erachtet der Regierungsrat das Kriterium der„Ehrenhaftigkeit“ für das Erteilen einer Bewilligung als zu vage. Es sei nicht klar, anhand welcher Kriterien und wie genau die Ehrenhaftigkeit geprüft werden solle. Probleme sieht der Regierungsrat in diesem Zusammenhang auch bezüglich Datenschutz und polizeilichen Ermittlungsverfahren.


Eidgenössische Volkszählung: Neues System stellt hohe Anforderungen an Kantone


Die Ausrichtung auf registergestützte Erhebungen von statistischen Daten kombiniert mit ergänzenden Stichprobenerhebungen sei zukunftsweisend. Dies hält der Regierungsrat des Kantons Bern in seiner Stellungnahme an den Bund zur Verordnung zum Bundesgesetzüber die eidgenössische Volkszählung fest. Die Neuausrichtung der Volkszählung stelle aber hohe Anforderungen an Kantone und Gemeinden, vor allem bei der Registerharmonisierung. Im Kanton Bern braucht es nach Ansicht des Regierungsrats noch grosse Anstrengungen, damit die vom Bund geforderten Daten vollständig, aktuell und in der geforderten Qualität geliefert werden können. Das neue System habe jedoch - neben dem Vorteil, dass aktuellere Daten vorhanden sein werden - für die Kantone auch gewisse Nachteile, insbesondere die deutliche geringere Verfügbarkeit von kleinräumigen Daten. Umso wichtiger sei deshalb die Ausgestaltung der künftigen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Statistik und den Kantonen sowie die Regelung der gemeinsamen Datennutzung.


Unbehandelte Paletten gehören zu den Holzbrennstoffen


Der Regierungsrat des Kantons Bern fordert den Bund auf, unbehandelte Paletten und Verpackungen aus Massivholz in die Liste der zugelassenen Holzbrennstoffe aufzunehmen. Er setzt damit eine Motion um, die der Grosse Ratüberwiesen hatte. Die vorgeschlageneÄnderung hat keinen Einfluss auf kleine Holzfeuerungen wie Holzöfen oder Cheminées. In diesen darf auch in Zukunft nur naturbelassenes Holz verbrannt werden.


Gesetzüber die Handänderungs- und Pfandrechtssteuern geht an den Grossen Rat


Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dieÄnderungen des Gesetzes betreffend die Handänderungs- und Pfandrechtssteuern zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Vorlage setzt im Wesentlichen zwei parlamentarische Vorstösse um. Einerseits soll künftig der rechtsgeschäftliche Erwerb von Grundstücken durch Ehegatten und direkte Nachkommen steuerfrei möglich sein. Nach geltendem Recht ist dafür ein reduzierter Steuersatz vorgesehen. Andererseits sollen künftig auch Stief- und Pflegekinder, für die heute der normale Steuersatz gilt, den direkten Nachkommen gleichgestellt werden. Damit können auch sie Grundstücke steuerfrei erwerben.


Angepasste Eigentümerstrategie für die Gebäudeversicherung Bern (GVB)


Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Eigentümerstrategie des Kantons für die Gebäudeversicherung Bern (GVB) einer systematischen Prüfung unterzogen. Er hat sich bei dieser Gelegenheit für eine Beibehaltung der Kernaufgaben der GVB ausgesprochen. Diese umfassen die Versicherung aller Gebäude im Kanton Bern gegen Feuer- und Elementarschäden unter Wahrung angemessener Solidarität sowie die Schadenprävention und Schadenbekämpfung. Die GVB soll diese Kernaufgaben weiterhin im Rahmen des Versicherungsmonopols mit hoheitlichem Brandschutzvollzug erfüllen. Der Regierungsrat hat die insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Elementarschadenbelastung neu erarbeitete Geschäftsstrategie der GVB zur Kenntnis genommen und den darin aufgezeigten Massnahmen im Wesentlichen zugestimmt. In den Bereichen Aufsicht, Reporting und institutionelle Ausgestaltung ist eine Anpassung an den vom Grossen Rat im April dieses Jahres behandelten Berichtüber das kantonale Beteiligungscontrolling sowie an das heutige Verständnis der Corporate Governance nötig. Soweit die neue Eigentümerstrategie Auswirkungen auf die Rechtsgrundlagen vorsieht, wird in absehbarer Zeit eine Anpassung der Gebäudeversicherungsgesetzgebung erfolgen müssen.


Kantonsangestellte: Einheitliche Kilometerentschädigungen für Dienstreisen

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Kantonsangestellte einheitliche Kilometerentschädigungen für Dienstfahrten mit dem Privatauto. Dienstfahrten bis zu einer jährlichen Fahrleistung von
9’000 Kilometern werden mit 70 Rappen pro Kilometer entschädigt, ab einer Fahrleistung von 9'000 Kilometern mit 60 Rappen. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen. Damit setzt er eine vom Grossen Ratüberwiesene Motion um. Diese verlangte vom Regierungsrat, die Kilometerentschädigung neu zu regeln. Namentlich sollte für die Höhe der Entschädigung nicht länger der Hubraum des Fahrzeugs ausschlaggebend sein.


Berner Fachhochschule: Leistungsauftrag 2009– 2012

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Leistungsauftrag an die Berner Fachhochschule für die Jahre 2009 bis 2012 beschlossen. Grundsätzlich soll die Berner Fachhochschule die heute gültigen Ziele und Vorgaben weiter verfolgen. Im Vordergrund stehen dabei der Aufbau der Master-Studiengänge, die Stärkung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie die Förderung des Wissens- und Technologientransfers. Zudem will der Regierungsrat die betrieblichen Rahmenbedingungen verbessern, namentlich durch eine Zentralisierung des Finanz- und Rechnungswesens und durch Optimierungen des Raummanagements und der Raumstrategie.


Erfassung der Beurteilungsberichte von Schülerinnen und Schülern: Kredit für Unterhalt und Betrieb

Für den Unterhalt und den Betrieb der elektronischen Erfassung und Verwaltung von Beurteilungsberichten in der Volksschule hat der Regierungsrat des Kantons Bern für 2008 bis 2011 jährlich 189'000 Franken bewilligt. Mit der Softwarelösung können Lehrerinnen und Lehrer die Beurteilungsberichteüber das Internet ausfüllen und verwalten. Aktuell bearbeitet ein Drittel der Lehrpersonen die Beurteilungsberichte von rund 37'000 Schülerinnen und Schülern auf diese Weise.


Berner Heimatschutz: Kantonsbeitrag 2008

Der Kanton Bern unterstützt den Berner Heimatschutz 2008 mit einem Kantonsbeitrag von
190'000 Franken. Der kantonale Beitrag an den Berner Heimatschutz ist für das Jahr 2008 an einen Leistungskatalog gebunden. Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Denkmalpflege und dem Berner Heimatschutz wird derzeitüberarbeitet und soll die Grundlage einer Leistungsvereinbarung für die Jahre 2009 bis 2012 sein. Der Berner Heimatschutz leistet einen wichtigen Beitrag, um das baukulturelle Erbe und die Landschaft im Kanton Bern zu erhalten, zu pflegen und zu nutzen. Erübernimmt qualifizierte Bauberatungen bei inventarisierten Bauten, die von der kantonalen Denkmalpflege nicht abgedeckt werden, und leistetÖffentlichkeitsarbeit, beispielsweise mit Exkursionen, Veranstaltungen und Publikationen für Einheimische und Touristen.


Fonds für kulturelle Aktionen: Beitrag an Schweizer Plastikausstellung in Biel

Für die Vorbereitung und Durchführung der 11. Schweizer Plastikausstellung in Biel hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Beitrag von 450'000 Franken aus dem Fonds für kulturelle Aktionen bewilligt. Die Schweizer Plastikausstellung findet 2009 statt.


Stiftung Sunneschyn Meiringen: Kantonsbeitrag für ein neues Werkstattgebäude

Die Stiftung Sunneschyn in Meiringen will eine neues Werkstattgebäude errichten und die dadurch freiwerdenden Räume in den bestehenden Gebäuden sanieren und umnutzen. Damit sollen bessere Arbeits- und Wohnverhältnisse geschaffen werden. Der Kanton bezahlt an die Kosten von rund 9,3 Millionen Franken für den Neubau sowie die Sanierung und Umnutzung einen Beitrag von 2,94 Millionen Franken. Der restliche Betrag wird durch den Bund, die Trägerschaft undüber die Betriebsrechnung finanziert. Das Heim Sunneschyn bietet 40 Plätze für Kinder im Sonderschulheim, rund 70 Plätze für Erwachsene in neun Wohngruppen sowie
60 Arbeits- und rund 40 Beschäftigungsplätze in geschützten Werkstätten an.


Kredit für Ausarbeitung des Sachplans Energie

Für die Erarbeitung des Sachplans Energie hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 255'000 Franken verabschiedet. Der Sachplan Energie setzt die Massnahme„Kantonale Interessengebiete Energieversorgung sichern“ des kantonalen Richtplans um. Er soll die wichtigen bestehenden und künftigen Standorte von Infrastrukturanlagen bezeichnen, die es braucht, um die Energieversorgung im Kanton Bern langfristig sicherzustellen.


SBB-Haltestelle Biel-Bözingenfeld: Beitrag an Projektierungskosten

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat an die Projektierungsarbeiten für eine neue SBB-Haltestelle in Biel - Bözingenfeld einen Kredit von 207'000 Franken bewilligt. Die Haltestelle soll die zahlreichen Arbeitsplätze im Entwicklungsgebiet Bözingenfeld erschliessen und mit dem Stadtverkehr Biel sowie dem geplanten Regio-Tram verknüpft werden. Eine erste Grobschätzung rechnet mit Baukosten von rund 15 Millionen Franken. Das Projekt ist für die Mitfinanzierung durch den Bund angemeldet. Dieser dürfte rund 40 Prozent der Kostenübernehmen.


Gemeinde Koppigen: Kredit für Ausbau der Kantonsstrasse

Die Kantonsstrasse in Koppigen wird von St. Niklaus bis zur neuenÜberbauung Aspi auf einer Länge von rund 500 Metern saniert und ausgebaut. Der Regierungsrat hat dafür einen Kredit von 738’000 Franken bewilligt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 985'000 Franken. Wegen der neuen Strassenanschlüsse im Gebiet Aspi muss die Kantonsstrasse verbreitert werden. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, sind Linksabbiegespuren, Verkehrsinseln und Radstreifen vorgesehen. Schliesslich werden auch der Strassenbelag und die Entwässerung saniert.


Gemeinde Lauterbrunnen: Kantonsbeitrag an Bachverbauungen in Wengen

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt den Bau von je einem Geschiebesammler im Inneren undÄusseren Eggigraben oberhalb von Wengen mit einem Beitrag von
363'000 Franken. Die beiden Gräben mit ihren Bächen verlaufenüber steile Runsen vom Männlichen hinunter zum Wengiboden oberhalb des Dorfzentrums. Die Geschiebesammler sollen den Wengiboden vor Murgängen undÜberschwemmungen schützen. Die Gesamtkosten für das Projekt liegen bei 550'000 Franken.


Gemeinde Zäziwil: Kantonsbeiträge an Gewässerverbauungen


Für Hochwasserschutzmassnahmen in der Gemeinde Zäziwil hat der Regierungsrat des Kantons Bern Kantonsbeiträge von insgesamt 886'000 Franken gesprochen. Der Zäzibach wird auf einer Länge von 135 Metern verbaut. Im Zusammenhang mit dem Doppelspurausbau der SBB wurde der Zäzibach bei der Unterquerung der Bahngleise erheblich abgesenkt. Um zu verhindern, dass dieses Gebietüberflutet wird, muss der Abflussquerschnitt des Durchlasses Thunstrasse verdoppelt werden. Vorgesehen sind schliesslich auch die Neugestaltung der Einmündung in die Chise und der Neubau von zwei Brückenüber den Zäzibach.


Beiträge aus dem Abwasserfonds

An den Ausbau und die Sanierung der ARA Murg hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Beitrag von 673'000 Franken aus dem Abwasserfonds bewilligt. Die biologische Reinigungsstufe wird erweitert und die Regenabwasserbehandlung vergrössert. Zudem wird eine neue Auslaufleitung in die Aare erstellt sowie die Schlammbehandlung und -entwässerung ergänzt. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen 11,74 Millionen Franken.
Weitere 130'000 Franken hat der Regierungsrat für den Ausbau der Entlastungsleitung des Regenüberlaufbeckens Wassermatten in Utzenstorf genehmigt.


Gemeinden Schangnau und Adelboden: Beiträge an Hofzufahrten und Güterweg


An den Neubau der Hofzufahrten Unter Chemmeri und Chemmerizopfen in Schangnau hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Beitrag von 144'000 Franken aus dem ordentlichen Bodenverbesserungskredit bewilligt. Die Hofzufahrten erschliessen zwei ganzjährig bewohnte landwirtschaftliche Familienbetriebe. Weitere 181'000 Franken aus dem ordentlichen Bodenverbesserungskredit hat der Regierungsrat für den Neubau des Güterwegs Ausserschwand-Port in Adelboden genehmigt. Der bestehende Weg in das Gebiet„Usser Schwand“ genügt den Anforderungen der heutigen mechanisierten Landwirtschaft nicht mehr.


Gemeinden Lyss und Busswil: Beitrag an Fusionsabklärungen


Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die Fusionsabklärungen der Gemeinden Lyss und Busswil mit einem Staatsbeitrag von 50'000 Franken. Gemäss dem Gesetzüber den Finanz- und Lastenausgleich kann der Regierungsrat die Vorbereitung und Umsetzung von Fusionsprojekten bis zur Hälfte der Projektkosten, maximal aber mit bis zu 50'000 Franken unterstützen.


Regionaler Waldplan„Beatenberg– Habkern– Unterseen 2008-2022“

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den regionalen Waldplan„Beatenberg– Habkern– Unterseen 2008-2022“ genehmigt. Die regionalen Waldpläne sind das Kernstück der forstlichen Planung und dienen der Koordination deröffentlichen Interessen am Wald.

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