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Gemeindegesetz geht an den Grossen Rat
20. Oktober 2009 Medienmitteilung; Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion; Regierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Teilrevision des Gemeindegesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Vorlage regelt das Anzeigerwesen neu. Die kantonalen Vorgaben werden gelockert und reduziert. Amtliche Publikationen von kantonalen Stellen sollen aber weiterhin gratis bleiben. Daneben werden mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes auch die Bestimmungen zu den Regionalkonferenzen, zur Finanzaufsicht über die Gemeinden und zur vermögensrechtlichen und disziplinarischen Verantwortlichkeit in den Gemeinden angepasst. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Januarsession 2010 beraten.
ZurÄnderung des Gemeindegesetzes fand vom 6. März bis am 6. Juni 2009 eine breite Vernehmlassung statt. Die Vorlage bringt Präzisierungen bei den Bestimmungenüber die Regionalkonferenzen, eine teilweise Neuregelung der kantonalen Finanzaufsichtüber die Gemeinden und Anpassungen bei den Bestimmungenüber die vermögensrechtliche und disziplinarische Verantwortlichkeit in den Gemeinden. Kernpunkt der Teilrevision ist jedoch die Neuregelung des bernischen Anzeigerwesens. Ziel ist es, die bisherigen dichten kantonalen Vorgaben zu lockern und auf die Bestimmungen zu reduzieren, welche für eine ordnungsgemässe Publikation von amtlichen Bekanntmachungen nötig sind.
Die amtlichen Anzeiger sind die amtlichen Publikationsorgane der Gemeinden. Entsprechend dem Grundsatz, wonach das kantonale Recht den Gemeinden einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu gewähren hat, sollen die bestehenden formalen und inhaltlichen Vorgaben des Kantons im Anzeigerwesen weitestgehend aufgehoben werden. Dies gilt insbesondere für das bisherige Verbot von redaktionellen Beiträgen im nichtamtlichen Teil der Anzeiger.
In der Vernehmlassung, an der sich insgesamt 60 Absenderinnen und Absender beteiligten, wurde die Vorlage insgesamt positiv aufgenommen. Kontrovers beurteilt wurde jedoch die Frage, ob amtliche Publikationen von kantonalen Stellen in den amtlichen Anzeigern der Gemeinden gratis bleiben oder neu kostenpflichtig werden sollen. Zu dieser Frage wurden in der Vernehmlassung zwei entsprechende Varianten zur Diskussion gestellt.
Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass kantonale Publikationen weiterhin gratis bleiben sollen. Zwar befürwortete in der Vernehmlassung eine Mehrheit die kostenpflichtige Variante. Die Tatsache, dass kantonale Veröffentlichungen und Stelleninserate wesentlich zur Attraktivität und Popularität der amtlichen Anzeiger beitragen, rechtfertigt es aber aus Sicht des Regierungsrats, an der bisherigen, bewährten Regelung festzuhalten. Zudem würde die kostenpflichtige Variante dem Kanton Bern einen finanziellen Mehraufwand bringen. Der Regierungsrat istüberzeugt, eine für alle Seiten akzeptable Regelung getroffen zu haben. Sie berücksichtigt die schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen, ohne die sinnvolle Deregulierung im Anzeigerwesen preiszugeben. Der Regierungsrat hat den Verband bernischer Gemeinden und den kantonalen Anzeigerverband unmittelbar nach der Verabschiedung der Vorlageüber seinen Variantenentscheid informiert. Die Beratung des Gemeindegesetzes im Grossen Rat ist für die Januarsession 2010 vorgesehen