AGB
Die Anwendung der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist für die Beschaffungsstellen der Kantonsverwaltung verbindlich (Art. 17 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens, OÖBV):
Die folgenden AGB werden durch den Einbezug in den Vertrag oder die Bestellung verbindlich. Ihre Anwendung kann bei Auftragswerten von unter CHF 10'000 unterbleiben.
Die folgenden AGB werden durch den Einbezug in den Vertrag oder die Bestellung verbindlich. Ihre Anwendung ist für alle ICT-Beschaffungsstellen der Kantonsverwaltung obligatorisch.
- AGB der Schweizerischen Informatikkonferenz für IKT-Leistungen, Ausgabe 2020 (AGB SIK)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen (AGB ISDS)
- ICT-Standards der Kantonsverwaltung für die Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT)
Vertragsvorlagen
Die Beschaffungsstellen können die Vertragsvorlagen als Grundlage für ihre Beschaffungen von Informations- und Kommunikationstechnologie verwenden und sie an ihre Bedürfnisse anpassen.