Die Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- oder Schutzbedarfs richten sich an Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Entwicklung geschützt, unterstützt und gefördert werden müssen. Der Bedarf muss von einer zuständigen Stelle fachlich indiziert sein oder von einer KESB oder Jugendstrafbehörde behördlich angeordnet werden.
- AktuellInformationen und Dokumente zu den Umsetzungsarbeiten KFSG
- Kantonale Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und des SchulbereichsWelche Direktion ist für welche Bereiche zuständig?
- Das KFSGDie Neuerungen im KFSG kurz zusammengefasst.
- Berechnung der Kostenbeteiligung UnterhaltspflichtigeBerechnungshilfe und Ausnahmeregelung
- Fachliche Indikation im einvernehmlichen BereichInstrumente zur Bedarfsabklärung
- Vorfinanzierung von einvernehmlich vereinbarten Leistungen und AusnahmeregelungAntrag auf Kostengutsprache, Merkblatt Ausnahmeregelung
- Kantonale DatenerfassungMutationsmeldungen und Datenberichte
- Angebots- und KostenplanungInstrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der besonderen Förder- und Schutzleistungen im Kanton Bern
- Informationen für Leistungsbestellende und LeistungserbringendeInformationen, FAQ, Merkblätter
- Projekt KFSGGesetzgebungsprozess
- Projekt OeHEKantonales Gesamtprojekt
- Rechtliche GrundlagenKFSG, KFSV, ALKV
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