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Förder- und Schutzleistungen

Die Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- oder Schutzbedarfs richten sich an Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Entwicklung geschützt, unterstützt und gefördert werden müssen. Der Bedarf muss von einer zuständigen Stelle fachlich indiziert sein oder von einer KESB oder Jugendstrafbehörde behördlich angeordnet werden.

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