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17. Februar 2026
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Medienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates
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Juristische Personen sollen weiterhin Kirchensteuer bezahlen

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) will bei den Kirchensteuern für juristische Personen am Status quo festhalten. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700 000 Franken unterstützt eine Mehrheit der SAK nicht. Die Einbussen für die Kirchgemeinden wären zu gross.

Die SAK hat den Bericht des Regierungsrates zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen vorberaten. Sie hat den Bericht mit Interesse zur Kenntnis genommen und würdigt die breite Auslegeordnung. Der Bericht verschafft erstmals einen Überblick über die Thematik und bietet eine gute Diskussions- und Entscheidgrundlage.

Heute bezahlen juristische Personen, unter anderen Unternehmen, Kirchensteuern an die drei Landeskirchen, die in ihrer Sitzgemeinde bestehen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen können Unternehmen nicht aus der Kirche austreten und sich so von der Steuer befreien. Ein Vorstoss im Grossen Rat forderte deshalb, dass die Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig werden soll. Im Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat verschiedene Varianten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für Unternehmen geprüft. 

Regierungsrat befürwortet steuerliche Freigrenze

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, dass neu nur noch juristische Personen mit einem Gewinn über 700 000 Franken Steuern bezahlen sollen. Damit würden 97 Prozent der Berner Unternehmen keine Kirchensteuern mehr bezahlen. Sie könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Gewinnstarke Unternehmen sollen jedoch weiterhin Steuern bezahlen, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren. Diese stand ursprünglich bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Vordergrund.

Kommissionsmehrheit will keine Freigrenze und unterstützt Status quo

Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Diese Leistungen sind nach Ansicht der SAK von hohem gesellschaftlichem Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden. Deshalb lehnt die Kommission eine Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen ab.

Auch wenn eine Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700 000 Franken eingeführt würde, wie es der Regierungsrat vorschlägt, erachtet eine Mehrheit der SAK die Einbussen für die Kirchgemeinden als zu hoch. Deshalb beantragt sie mit einer Planungserklärung, am Status quo festzuhalten. Die SAK-Minderheit hingegen stellt sich hinter den Vorschlag des Regierungsrates und befürwortet die Einführung einer Freigrenze.

Unterstützung von Projekten

Der Regierungsrat hat angesichts der religiösen Diversität auch alternative Varianten geprüft, wie die Steuereinnahmen verwendet werden könnten. Er verzichtete aber darauf, dem Grossen Rat einen Vorschlag dazu zu machen. Eine SAK-Minderheit beantragt nun, dass mit einem Teil der Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen gesellschaftlich relevante Projekte von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiösen Organisationen unterstützt werden sollen.

Jahresbericht über die Aussenbeziehungen 2025

Die SAK beantragt dem Grossen Rat, vom Jahresbericht über die Aussenbeziehungen 2025 Kenntnis zu nehmen. Im Jahresbericht gibt der Regierungsrat Auskunft über die Interessensvertretung des Kantons auf Bundesebene, die interkantonale Zusammenarbeit und die Beziehungen zum Ausland. Die Kommission betont, wie wichtig die Aussenbeziehungen für den Kanton sind, um seine Interessen, insbesondere auf Bundesebene, zu wahren. Ein Beispiel ist das «Entlastungspaket 27» des Bundes, das die Kantone stark betrifft und dennoch fast ohne deren Mitwirkung erarbeitet wurde. Hier ist der Kanton Bern auf mehreren Ebenen aktiv, um seinen Bedürfnissen Gehör zu verschaffen. Auch die weltwirtschaftliche Entwicklung hat grossen Einfluss auf den Kanton Bern. So belastet insbesondere die Planungsunsicherheit durch die Zollpolitik der USA die Berner Unternehmen. Eine Massnahme dagegen war im letzten Jahr das sogenannte Voucher-Programm, das Industrieunternehmen dabei unterstützte, neue Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Exportförderung zu starten. Ein positives Beispiel für die internationale Zusammenarbeit ist das neue Abkommen mit dem brasilianischen Bundesstaat Santa Catarina, der zu den wirtschaftlich dynamischsten Regionen Brasiliens zählt. Die Partnerschaft hat bereits zur Ansiedlung eines brasilianischen Unternehmens im Kanton Bern geführt.

Der Grosse Rat wird den Bericht zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen und den Jahresbericht über die Aussenbeziehungen 2025 in der Frühlingssession 2026 beraten.

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