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17. März 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Gemeindefusionen sollen gezielter gefördert werden

Der Regierungsrat will Gemeindefusionen gezielter fördern. Dazu soll neu ein Zentrumsbonus eingeführt werden. Weiterhin sind Fusionen für die Gemeinden aber freiwillig. Ziel ist die Entwicklung einer Gemeindelandschaft mit leistungsstarken, handlungsfähigen Gemeinden. Der Regierungsrat schickt dafür das totalrevidierte Gemeindefusionsgesetz in die Vernehmlassung.

Ab 2025 sollen die kantonalen Förderinstrumente Fusionen, die eine Zentrumsgemeinde einschliessen, verstärkt finanziell unterstützen. Im Vordergrund steht mit dem Zentrumsbonus ein neues finanzielles Förderinstrument. Damit wird ein finanzieller Anreiz für alle politischen Gemeinden geschaffen, sich an einem Zusammenschluss mit einer Zentrumsgemeinde zu beteiligen. Fusionen um oder mit Zentren werden dadurch gezielter als bisher gefördert. Weiterhin sollen aber auch andere Gemeindezusammenschlüsse von der finanziellen Basisunterstützung des Kantons sowie vom Beratungsangebot des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) profitieren können. Das totalrevidierte Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz) setzt damit unter anderem den Auftrag des Grossen Rates um, der eine gezielte Fusionsförderung weg vom Giesskannenprinzip fordert.

Gemeinsam erarbeitetes Zielbild

Als Orientierungshilfe zur Gesetzesvorlage hat das AGR zusammen mit den Gemeinden, den Regionen und den Regierungsstatthalterämtern zwischen Mai 2021 und August 2022 ein Zielbild mit möglichen Fusionsförderräumen erarbeitet. Dieses zeigt pro Verwaltungskreis auf, welche strategischen Fusionen mittel- und langfristig sinnvoll sind. Die Ergebnisse präsentieren sich sowohl innerhalb der Verwaltungskreise, als auch über den gesamten Kanton sehr heterogen. Die Lösungsansätze reichen von Status Quo, über kleinförmige Reformen bis hin zu grossräumigen Veränderungen. Das Zielbild zeigt unter anderem auch fusionsrelevante Zentren auf, welche vom neuen Instrument des Zentrumbonus profitieren könnten.

Vernehmlassung bis am 15. Juni 2023

Die Direktion für Inneres und Justiz eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren zum Gemeindefusionsgesetz. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Juni 2023. Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.

Engagement 2030: So entwickelt sich der Kanton Bern

Der Kanton Bern stärkt gezielt die institutionellen Strukturen der Gemeindelandschaft. Es ist einer der Entwicklungsschwerpunkte der Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026. Darin hat der Regierungsrat fünf strategische Ziele formuliert, um seine Vision 2030 umzusetzen. So will der Kanton die Lebensqualität der Bevölkerung steigern, eine führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich spielen sowie seine Ressourcenstärke und Wirtschaftskraft erhöhen.

Alle Details zu den fünf Zielen: www.be.ch/engagement2030

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