Künftig sollen die Gemeinden verpflichtet werden, Personen mit Schweizer Bürgerrecht anzubieten, ihre Umzugsmeldung digital vorzunehmen. Dafür wird das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer geändert. Bürgerinnen und Bürgern stünde damit bei einem Umzug sowohl die Möglichkeit der digitalen wie der persönlichen An- und Abmeldung zur Verfügung. Auch ausländische Personen mit bestimmtem Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in der Schweiz sollen von dieser Dienstleistung profitieren können.
Positive Erfahrungen mit dem eUmzug
Bisher war der digitale Umzug nur als freiwillige Dienstleistung der Gemeinden gestützt auf eine befristete Versuchsverordnung zulässig. Eine Evaluation bei den beteiligten Gemeinden Mitte 2020 ergab ein positives Bild: Sie beurteilen die administrativen Abläufe als weitgehend problemlos. Siehe Evaluations- und Controllingbericht vom 5. Mai 2021. Gleichzeitig stiess das Angebot auf reges Interesse der Bevölkerung. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen will der Regierungsrat die Gemeinden zum Angebot verpflichten.
Administrative Vereinfachung
Künftig sollen Schweizerinnen und Schweizer bei der Anmeldung zur Niederlassung keinen Heimatschein mehr vorweisen und bei der Gemeinde hinterlegen müssen. Seit Herbst 2021 können die Gemeinden Personenstandsdaten direkt über das vom Bund betriebene zentrale Personen-Informationssystem abfragen. Damit verfügen sie über alle Informationen, die auch im Heimatschein aufgeführt sind.
Meldepflicht für Dritte
Die Gemeinden sollen zudem ermächtigt werden, eine Drittmeldepflicht für Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende einzuführen. Beschliesst eine Gemeinde die Drittmeldepflicht, müssen Personen, die Unterkunft gewähren oder eine Wohnung vermieten bzw. verwalten, ihnen Meldung über Zu-, Um- und Wegzug erstatten. Diese Anpassung entspricht einem Anliegen der Gemeinden. Sie erhoffen sich davon eine Erleichterung bei der bundesrechtlich vorgeschriebenen Erhebung der Gebäude- und Wohnungsnummern. Der Regierungsrat erachtet den damit verbundenen Aufwand für Dritte angesichts des Nutzens für die Gemeinden als verhältnismässig.
Vernehmlassung bis zum 30. September 2022
Der Regierungsrat hat die Direktion für Inneres und Justiz ermächtigt, zur Änderung des Gesetzes und der Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2022.
Zu den Vernehmlassungsunterlagen
Ausbau der Digitalen Verwaltung im Kanton Bern
Der Kanton Bern baut die Digitale Verwaltung weiter aus. In 30 Schwerpunkten werden die E-Government-Aktivitäten der gesamten Kantonsverwaltung koordiniert, priorisiert und vorangetrieben. Ziel des Regierungsrates sind qualitativ hochstehende und effiziente Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft: www.be.ch/digitale-verwaltung
Projekt digitaler Umzug
Weitere Informationen zum Projekt digitaler Umzug sind verfügbar unter eUmzug.