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03. November 2021
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Medienmitteilung ; Bildungskommission des Grossen Rates
:
Berufsmaturität soll gestärkt werden

Berner Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden sollen neu auch ohne Prüfung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule zugelassen werden. Dies beantragt eine knappe Mehrheit der Bildungskommission (BiK) dem Grossen Rat. Die Kommission fordert weiter, dass alle Nebenbeschäftigungen an kantonalen Hochschulen bewilligungspflichtig sein sollen.

Eine Mehrheit der Kommission fordert, dass die Berufsmaturität bei der Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule (PH) der gymnasialen Matur gleichgestellt wird. Damit könnten Studierende mit Berufsmatur ihr Studium ohne zusätzliche Prüfung in Angriff nehmen. Dieses Anliegen wird schon seit längerer Zeit diskutiert. Mit der Öffnung der PH für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden würde der Kanton nach Meinung der Kommissionsmehrheit dem Mangel an Lehrkräften entgegenwirken und den Druck für eine schweizweite Anpassung dieser Regelung erhöhen. Nach Ansicht der Minderheit kann der Kanton Bern nicht im Alleingang einen Studiengang einführen, dessen Abschluss nicht schweizweit anerkannt würde, und der separat geführt werden müsste. Ob eine Nachfrage nach einem solchen Abschluss bestehe, sei unklar und die Kosten zu hoch. 

Nebenbeschäftigungen nur mit Bewilligung

Weiter beantragt die BiK dem Kantonsparlament, dass alle Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschulen bewilligungspflichtig sein sollten. Der Regierungsrat will, dass Nebenbeschäftigungen nur in der Regel eine Bewilligung bräuchten. Die Kommission ist der Ansicht, dass es im Interesse des Arbeitgebers ist, von Nebenbeschäftigungen seiner Angestellten Kenntnis zu haben. Die Bewilligungspraxis werde weiterhin grosszügig gehandhabt werden können.

Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt

Eine knappe Mehrheit der Kommission will die kantonalen Hochschulen verpflichten, als zusätzliche Kernaufgabe die Studierenden zur Verantwortung für die Gesellschaft und Umwelt zu befähigen. Zudem soll in den Hochschulgesetzen ausdrücklich die Verpflichtung zum Klimaschutz verankert werden. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass diese Anliegen bereits Teil des Auftrags der Hochschulen sind. Die Nachhaltigkeit spiele bereits jetzt im Selbstverständnis der drei Hochschulen eine zentrale Rolle.

Rückweisung der Bestimmungen zu den Schulräten

Schliesslich beantragt die BiK dem Grossen Rat, die Bestimmungen zur Zusammensetzung und Aufgaben der Schulräte der PH und der BFH an die Kommission zurückzuweisen. Die internen Beratungen haben gezeigt, dass diese Bestimmungen voraussichtlich zu wenig präzis gefasst sind, die Kommission möchte sich nochmals darüber beraten. Als vorläufige Eventualanträge sieht die BIK eine Erhöhung des Einbezugs der Mitarbeitenden vor.

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