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01. Juli 2022
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Medienmitteilung der Direktion für Inneres und Justiz
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Neues Gutachten zum Campingplatz Fanel

Der Campingplatz Fanel ist zonenwidrig. Eine Einzonung ist nur möglich, wenn damit kein Umweltrecht verletzt wird. Dies geht aus einem neuen Rechtsgutachten hervor, das Regierungsrätin Evi Allemann heute der Öffentlichkeit präsentiert hat. Der Empfehlung des Gutachters folgend, hat sie die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission um eine neue Einschätzung angefragt. Diese hatte 2003 die Aufhebung des Platzes verlangt.

In den letzten Jahren hat der Grosse Rat den Regierungsrat mehrfach aufgefordert, den Campingplatz Fanel am Neuenburgersee zu legalisieren. Trotz Verständnis für das Anliegen lehnte der Regierungsrat dies aus rechtlichen Gründen ab: Das Gebiet ist umweltrechtlich streng geschützt. Auf Wunsch des Grossen Rates beauftragte die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) in Abstimmung mit den Fraktionspräsidien Herrn Dr. Lorenz Meyer, ehemaliger Bundesgerichtspräsident, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens. Im Rahmen einer Medienkonferenz hat Regierungsrätin Evi Allemann als Raumplanungsdirektorin das Gutachten und das weitere Vorgehen vorgestellt.

Der Campingplatz Fanel ist zonenwidrig

Im Gutachten vom 31. Mai 2022 kommt Dr. Lorenz Meyer zum Schluss, dass der Campingplatz in der Nutzungsplanung der Gemeinde Gampelen nicht verankert und deshalb zonenwidrig ist. Weil die Verträge zur Nutzung des Geländes immer befristet waren, besteht auch keine Besitzstandsgarantie. Darin liegen wesentliche Unterschiede zum nahegelegenen Campingplatz «die neue zeit». Dieser ist in der kommunalen Nutzungsplanung berücksichtigt. Den Kanton trifft keine Beseitigungspflicht und zudem besteht eine Besitzstandsgarantie.

Legalisierung nur, wenn umweltrechtlich zulässig

Zur Legalisierung des Campingplatzes Fanel könnten zwar die Gemeinde Gampelen, die DIJ oder der Grosse Rat ein formelles Verfahren starten. Doch müsste in jedem solchen Verfahren die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die umweltrechtliche Zulässigkeit neu prüfen. Die Gutachten der ENHK haben vor Bundesgericht grosses Gewicht.

Der Empfehlung des Gutachters folgend hat Regierungsrätin Evi Allemann die ENHK bereits vor einem konkreten Verfahren um eine neue Beurteilung angefragt. Die ENHK will eine Begehung machen und anschliessend das weitere Vorgehen beschliessen. 2003 hatte sie befunden, dass der Campingplatz Fanel eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzgebiete darstellt und spätestens bis 2010 aufzuheben sei.

Rückbau und Renaturierung werden fortgesetzt

Aufgrund einer Analyse der rechtlichen Ausgangslage kamen der Regierungsrat, der TCS als Platz-Betreiber und die Umweltverbände 2018 zum Schluss, dass eine Legalisierung rechtlich aussichtslos ist. Sie haben sich deshalb vertraglich auf den Rückbau und die Renaturierung des Platzes bis 2024 geeinigt. Diese Arbeiten wurden unter Federführung des Amtes für Landwirtschaft und Natur der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion gestartet und werden fortgesetzt. Die Vereinbarung ist auch die Grundlage für den Weiterbetrieb des Campingplatzes bis 2024.

Dokumentation

  • Präsentation
  • Rechtsgutachten vom 31. Mai 2022 von Fürsprecher Dr. Lorenz Meyer, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, betreffend Campingplatz Fanel

Weiterführende Informationen

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