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01. September 2017
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Verschieben der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Belprahon und Sorvilier
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Kein Handlungsspielraum für den Regierungsrat

Die Einwohner von Belprahon und Sorvilier werden am 17. September 2017 voraussichtlich über ihre künftige Kantonszugehörigkeit abstimmen ohne zu wissen, wie die Justizbehörden über die hängigen Abstimmungsbeschwerden entschieden haben. Obwohl diese Abstimmungsbeschwerden die Erwahrung der Ergebnisse der Abstimmung vom vergangenen 18. Juni in Moutier verhindern, ist es dem Regierungsrat des Kantons Bern nicht möglich, die anstehenden Urnengänge zu verschieben. Das Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) enthält diesbezüglich klare Bestimmungen, erinnert der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Das KBJG sieht vor, dass bei zwei Abstimmungsterminen der zweite dieser Termine innerhalb von drei Monaten nach dem ersten stattzufinden hat. Der Regierungsrat hatte in seinem ursprünglichen Antrag eine Regelung vorgeschlagen, wonach der zweite Abstimmungstermin innerhalb von sechs Monaten nach Eintreten der Rechtskraft der Ergebnisse der ersten Abstimmung anzusetzen sei. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates empfahl dann, diese Frist auf drei Monate zu verkürzen.

Eine Idee der Deputation

Der Grosse Rat folgte schliesslich dem Antrag der Deputation der französischsprachigen Ratsmitglieder und legte fest, dass die Frist von drei Monaten nicht ab der Erwahrung des Ergebnisses, sondern ab dem Tag nach der ersten Abstimmung zu laufen beginnt. Diesem Antrag sei einstimmig zugestimmt worden, stellt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Grossrätin Irma Hirschi fest. Der Vertreter des Regierungsrates habe sich im Parlament vergeblich für die Variante der Kommission ausgesprochen, um den kleinen Gemeinden im Falle von Beschwerden eine Abstimmung in Kenntnis des erwahrten Ergebnisses von Moutier zu ermöglichen.

Laut Kantonsregierung muss davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeentscheide des Regierungsstatthalters nicht bis am 17. September 2017 vorliegen werden. Für den Regierungsrat gibt es jedoch angesichts der vom Grossen Rat bewusst geschaffenen Rechtslage keine Möglichkeit, die Urnengänge von Belprahon und Sorvilier zu verschieben. Die den Stimmberechtigten von Belprahon und Sorvilier vorgelegte Abstimmungsfrage ist für die Regierung  klar und unmissverständlich; allfällige Beschwerden gegen die Durchführung der Abstimmungen am 17. September müssten gegebenenfalls durch die Verwaltungsjustizbehörden beurteilt werden.

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