Verschiedene Faktoren stellen die Berner Exportindustrie derzeit vor neue Herausforderungen, wie die schwache Nachfrage in vielen Industriezweigen, der aufwertende Schweizer Franken und die Unsicherheiten in Bezug auf die politische Lage und Zölle. Um den betroffenen Unternehmen zu helfen, verstärkt die Standortförderung Kanton Bern ihr bestehendes Instrumentarium und stellt Gutscheine für Forschung und Entwicklung (F&E-Voucher) und Export (Export-Voucher) in Höhe von 4000 bis 30 000 Franken zur Verfügung.
Erleichterte externe Unterstützung
Diese Fördergutscheine richten sich an bernische Unternehmen, die neue Produkte entwickeln oder neue Märkte erschliessen wollen. Die Gutscheine sind für die betroffenen Unternehmen rasch verfügbar und beschleunigen so die Prozesse.
- Der F&E-Voucher ermöglicht es, die Dienste der im Kanton ansässigen anwendungsorientierten Technologieinstitutionen (Berner Fachhochschule, Haute École Arc Ingénierie, Switzerland Innovation Park Biel-Bienne, Swiss Smart Factory, Universität Bern, CSEM, Sitem Insel, Swiss Center for Design and Health, Swiss Cobotics Competence Center S3C sowie EMPA) in Anspruch zu nehmen.
- Der Export-Voucher kann bei Switzerland Global Enterprise (S-GE) eingelöst werden, welche Schweizer Unternehmen beim Export in 130 Länder unterstützt.
Mit diesen Gutscheinen finanziert die Standortförderung direkt die Leistungen der Partnerorganisationen für die Berner Industrieunternehmen. Die Partnerorganisationen können die Leistungen in unterschiedlicher Form erbringen: Entwicklungsmandate, Zugang zu Ausrüstungen oder Einsätze in Unternehmen für Forschung und Entwicklung, Beratung oder auch (individuelle oder kollektive) Erkundungsmissionen für den Export.
Voraussetzungen
Um von den neuen Fördermassnahme profitieren zu können, müssen die Unternehmen eine Produktionsstätte im Kanton Bern haben und mindestens 10 Mitarbeitende beschäftigen. Sie müssen ausserdem einen Jahresumsatz von mindestens zwei Millionen Franken erzielen und Produkte anbieten, die in eine exportorientierte Wertschöpfungskette eingebunden sind. Darüber hinaus müssen sie einen Rückgang ihrer Geschäftstätigkeit um mindestens fünf Prozent nachweisen können.
Im Gegensatz zu den regulären Beiträgen der Standortförderung, die eine eigene Mindestinvestition von 150 000 Franken erfordern, gibt es keine Mindestkosten für die Beantragung eines Vouchers. Dieses System soll es Unternehmen, die von den derzeitigen wirtschaftlichen Turbulenzen betroffen sind, ermöglichen, ihre Export- und Innovationsbemühungen mit Hilfe externer Unterstützung schnell voranzutreiben.
In Ergänzung zu den üblichen Instrumenten
Die Fördergutscheine sind ab dem 26. Juni bis zum 30. November 2025 erhältlich. Sie ergänzen die traditionellen Instrumente, die weiterhin gelten. Die Standortförderung Kanton Bern unterstützt im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes jährlich rund 70 innovative Projekte von Berner Unternehmen, Startup-Unternehmen oder Neuansiedlungen durch die Gewährung von À-fonds-perdu-Beiträgen.
Weitere Informationen finden sich unter www.berninvest.be.ch.