Der Grosse Rat hatte den Bericht des Regierungsrates zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen (siehe Kasten) in der Frühlingssession 2026 mit diversen Aufträgen zurückgewiesen. Die SAK hat sich nun mit dem ergänzten Bericht befasst.
Regierungsrat befürwortet steuerliche Freigrenze
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat weiterhin vor, dass neu nur noch juristische Personen mit einem Gewinn über 700 000 Franken Steuern bezahlen sollen. Damit würden 97 Prozent der Berner Unternehmen keine Kirchensteuern mehr bezahlen. Sie könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Gewinnstarke Unternehmen sollen jedoch weiterhin Steuern bezahlen, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren. Diese stand ursprünglich bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Vordergrund.
Kommission will alle Unternehmen entlasten
Die SAK lehnt den Vorschlag des Regierungsrates ab und schlägt ein anderes Modell vor. Die Kirchensteuer juristischer Personen soll als Steuer weitergeführt werden mit der Auflage, dass sämtliche juristischen Personen unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen linear entlastet werden: Die für juristische Personen massgebende Steueranlage soll höchstens 78 Prozent des nach Artikel 12 Absatz 3 des Kirchensteuergesetzes ermittelten gewogenen Mittels betragen.
Mit dieser Berechnung sollten den Kirchgemeinden nicht höhere Einbussen als beim Vorschlag des Regierungsrates entstehen. Der geschätzte Verlust dürfte sich über alle Kirchgemeinden hinweg auf neun Millionen Franken jährlich belaufen. Während die Auswirkungen auf Ebene der verschiedenen Kirchgemeinden beim Modell des Regierungsrates unterschiedlich sind, soll mit dem Antrag der Kommission der Wegfall der Erträge gleichmässiger verteilt werden.
SAK-Vorschlag wird Kirchgemeinden und Unternehmen gerecht
Die Kommission anerkennt die grossen gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchgemeinden, kann aber auch die Haltung der Unternehmen nachvollziehen. Mit ihrem Kompromissvorschlag will die Kommission deren Anliegen Rechenschaft tragen und gleichzeitig eine für die Kirchgemeinden tragbare Lösung präsentieren.
Eine SAK-Mehrheit will, dass ein allfälliger Abbau von Leistungen durch die Kirchgemeinden nicht durch die Einwohnergemeinden aufgefangen werden muss. Sie beantragt daher ein entsprechende Planungserklärung.
Transparente Verwendung der Steuereinnahmen und politische Neutralität
Weiter verlangt die SAK, dass die Kirchgemeinden generell über die Verwendung ihrer Steuereinnahmen transparent Rechenschaft ablegen. Eine SAK-Minderheit beantragt darüber hinaus, dass Kirchgemeinden, Gesamtkirchgemeinden und Landeskirchen zu politischer Neutralität verpflichtet werden. Ausgenommen ist, wenn die Kirchen in ihrer amtlichen Eigenschaft betroffen sind oder wenn sie Veranstaltungen zu Abstimmungen unterstützen wollen, die in ausgewogener Art und Weise dazu führen, dass sich die Stimmbeteiligung erhöht.
Unterstützung von Projekten
Der Regierungsrat hat angesichts der religiösen Diversität auch alternative Varianten geprüft, wie die Steuereinnahmen verwendet werden könnten. Er verzichtete aber darauf, dem Grossen Rat einen Vorschlag dazu zu machen. Eine SAK-Minderheit beantragt nun, dass mit einem Teil der Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen gesellschaftlich relevante Projekte von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiösen Organisationen unterstützt werden sollen.
Weiterentwicklung der Kirchensteuern für juristische Personen
Heute bezahlen juristische Personen, unter anderen Unternehmen, Kirchensteuern an die drei Landeskirchen, die in ihrer Sitzgemeinde bestehen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen können Unternehmen nicht aus der Kirche austreten und sich so von der Steuer befreien. Ein Vorstoss im Grossen Rat forderte deshalb, dass die Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig werden soll. Im Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat verschiedene Varianten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für Unternehmen geprüft.