Der bernische Teil des Inkwilersees ist seit dem 1. März 2022 offiziell ein Naturschutzgebiet. Die Solothurner Seite des Inkwilersees steht bereits seit 1949 unter kantonalem Schutz. Der Kleinsee und das umliegende Gebiet haben für die Biodiversität und deren Erhaltung einen hohen Wert. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die landwirtschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Gemeinde Inkwil und Drittbeteiligte wurden von Beginn an in die Mitwirkung einbezogen. Nach einigen Verhandlungen und gemeinsam erarbeiteten Kompromisslösungen ist es schlussendlich gelungen, dieses Gebiet neu unter Schutz zu stellen.
Ein artenreicher Lebensraum
Der Inkwilersee gehört zu den artenreichsten, naturnahen Lebensräumen im Oberaargau. Für die Ökologie ist der Inkwilersee ein wichtiges Kerngebiet. Es bietet Lebensraum für 36 national prioritäre Insekten-, Vogel- und Pflanzenarten. Der Inkwilersee mit seinen Zuflüssen ist beispielsweise eines der libellenreichsten Gewässer des Berner Mittellandes. Auch für die Vögel bietet das Gebiet viel: In Inkwil wurden 24 der 118 national prioritären Vogelarten beobachtet. Insbesondere für Wasservögel wie die Krickente, den Zwergtaucher, die Kolbenente, sowie für schilfbewohnende Vogelarten wie zum Beispiel den Drosselrohsänger ist das Gebiet von hoher Bedeutung.
In 13 000 Jahren von einem grösseren See zu einem Kleinsee
Der Inkwilersee ist ein sogenannter Toteissee, der sich beim Rückzug des Rhonegletschers vor rund 13 000 Jahren in einer Mulde gebildet hat. Er befindet sich am Ende einer natürlichen Entwicklung von einem grösseren, tieferen See hin zu einem kleinen, schneller verlandenden Gewässer. Durch die intensivierte menschliche Nutzung des umliegenden Landes hat sich dieser Prozess in den vergangenen 200 Jahren um das 20- bis 30-fache beschleunigt. Der Seespiegel wurde in der Vergangenheit in drei Etappen (1819, 1899, 1961) um über drei Meter künstlich abgesenkt, um Landwirtschaftsland zu gewinnen. Durch diese Entwässerung und die intensive landwirtschaftliche Nutzung rund um den See sind die Feuchtflächen (Riedflächen) grösstenteils verschwunden, welche für eine hohe Biodiversität sorgen. Die restlichen Bestände sollen nun mittels Auflagen für die Bewirtschaftung längerfristig erhalten werden.
Inkwilersee-Insel ist ein UNESCO-Weltkulturerbe
In die Unterschutzstellung war auch der Archäologische Dienst des Kantons Bern einbezogen. Bei der Inkwilersee-Insel handelt es sich um eine Pfahlbau-Fundstelle, die seit 2011 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Durch das Naturschutzgebiet wird auch der Schutz der Fundstelle verbessert. Entwässerungen werden zukünftig verhindert, um den Verrottungsprozess der Fundschichten zumindest zu verlangsamen.
Schutzmassnahmen und Regeln für den Inkwilersee
Innerhalb des Schutzgebietes gilt ein Wegegebot, das Verlassen des Seeuferweges ist nur für die landwirtschaftliche, fischereiliche und naturschutzpflegerische Nutzung erlaubt. Für Hunde gilt eine Leinenpflicht. Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten und baden ist nur beim offiziellen Badeplatz gestattet.
Weitere Einschränkungen, welche die Öffentlichkeit betreffen, sind gängige Schutzbestimmungen wie etwa Verbote für das Abspielen von lauter Musik, das Reiten, das Anzünden von Feuern und das Grillieren ausserhalb der markierten Feuerstelle, das Einbringen von Pflanzen und das Aussetzen von Tieren, das Zelten und Biwakieren sowie das Starten, Landen und Überfliegen mit Drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten. Im gesamten Gebiet gilt ein Verbot für das Befahren der Wasserfläche mit Spiel- und Sportgeräten (Stand-Up-Paddle, Luftmatratzen etc.).
Kommerzielle und öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme der bisherigen traditionellen Anlässe gemäss Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Inkwil. Für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung gilt ein Dünger- und Pflanzenbehandlungsmittelverbot und das Umbrechen des Bodens soll zukünftig auch nicht mehr erlaubt sein.