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15. September 2023
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Medienmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Asylwesen im Kanton Bern: Ausblick auf die kommenden sechs Monate

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern und die Gemeinde Köniz haben am Freitag, 15. September 2023, in der Notunterkunft in Niederscherli an einem Point de Presse die Lage des Kantons und der Gemeinden im Asylwesen aufgezeigt. Bis März 2024 benötigt der Kanton zusätzlich zu den Notunterkünften weitere 1'200 Unterbringungsplätze. Um oberirdisch Platz für Familien zu schaffen, werden erste Einzelpersonen unterirdisch untergebracht.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat im Kanton Bern zurzeit insgesamt 42 Kollektivunterkünfte in Betrieb. Das sind 27 mehr als noch vor zwei Jahren. Zurzeit befinden sich rund 8000 Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S, 6'300 Personen aus dem regulären Asylwesen und rund 520 unbegleitete Minderjährige in der Verantwortung des Kantons.

Durch die anhaltend hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden aus der Ukraine und von regulären Asylsuchenden vor allem aus den Ländern Afghanistan, Syrien, Eritrea und der Türkei werden laufend weitere Unterbringungsmöglichkeiten nötig. Der Kanton Bern richtet seine Bedarfsplanung nach den Prognosen des Staatsekretariats für Migration (SEM) aus.

Mangel an Plätzen spitzt sich weiter zu

Zurzeit stehen noch rund 320 freie Plätze für Schutzsuchende und 370 freie Plätze im regulären Asylbereich zur Verfügung. Weitere rund 50 Plätze stehen für unbegleitete Minderjährige bereit. Die Platzreserven reichen nach den heutigen Prognosen auch bei Verdichtung der Schlafplätze in den bestehenden Kollektivunterkünften inklusive der Notunterkünfte in Burgdorf, Tramelan, Bern und Niederscherli noch bis Ende Jahr.

Da der Wohnungsmarkt ausgetrocknet ist, erhöht sich damit das Risiko, dass die Menschen länger in den kollektiven Strukturen verbleiben als geplant und der Mangel an Plätzen sich weiter zuspitzt. Der Kanton hat daher die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter aufgefordert, geeignete Objekte zu finden und wenn nötig die Nutzung bei den Gemeinden zu verfügen.

Notfallplanung besteht

Manuel Michel, Amtsvorsteher des Amts für Integration und Soziales (AIS), betonte, dass sich die Lage im Asylwesen nach wie vor dynamisch und unberechenbar gestaltet. Die Unterbringung von asylsuchenden Menschen wird je länger je mehr zu einer sehr grossen Herausforderung, da weitere Plätze kaum noch über die etablierten Prozesse gefunden werden können. Zusammen mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungstatthaltern sucht das AIS weiterhin nach neuen Optionen.

Wenn in absehbarer Zeit keine neuen Unterkunftsplätze mehr bereitgestellt werden könnten, würde der Regierungsrat gezwungen sein, die Notlage auszurufen. Diese würde mit sich bringen, dass schlussendlich die Gemeinden für die Unterbringung von Asylsuchenden in die Pflicht genommen würden. Um dieses Szenario zu vermeiden, ist ein enges Zusammenwirken von allen Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) unerlässlich.

Fachpersonal zur Betreuung nötig

Die regionalen Partner im Asylwesen betreuen die Asyl- und Schutzsuchenden aus der Ukraine im Auftrag des Kantons. Der Zustrom von Asyl- und Schutzsuchenden in die Schweiz war seit dem Zweiten Weltkrieg nie mehr so gross wie jetzt. Für die Partner im Asylwesen stellen sich allein aus der Anzahl der zu Betreuenden grosse Herausforderungen in der Rekrutierung von Fach- und Hilfspersonal sowie in der Logistik. Die Suche nach Personal bricht nicht ab und auch hier macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. Die Organisationen sind daher dazu übergegangen, jeweils die Schlüsselstellen in der Leitung und Betreuung durch Fachpersonal zu besetzen und vermehrt Hilfspersonal zu engagieren, das im Auftrag und unter der Supervision der Fachkräfte arbeitet.

Enormer Kraftakt aller Beteiligten

Die Bewältigung der anhaltend hohen Migrationsströme ist für alle Beteiligten immer noch ein enormer Kraftakt, der den involvierten Personen alles abverlangt.

Es ist eine Verbundaufgabe, die zwischen den drei Staatsebenen geleistet werden muss. Jede Ebene hat ihre Aufgaben zu erfüllen. Nur so kann das System funktionieren.

Stellvertretend für andere Gemeinden hat die Gemeinde Köniz die Notunterkunft (NUK) in Niederscherli für den Point de Presse geöffnet. Diese Unterkunft wird im Oktober in Betrieb gehen und Asylsuchende aufnehmen. Die GSI dankt der Gemeinde Köniz für die gute Zusammenarbeit. Gemeinderat Hans-Peter Kohler unterstrich die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden, denn es müsse jederzeit möglich sein, dass die Schweiz und damit auch der Kanton Bern ihre humanitäre Hilfe anbieten können. «Wir wollen keine Menschen ohne Unterkunft und Verpflegung lassen», betonte der Vorsteher der Direktion für Bildung und Soziales der Gemeinde Köniz.

Forderungen an den Bund

Am Point de Presse legte GSI-Direktor, Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, auch dar, welche Forderungen er an den Bund stellt. So müssten seiner Meinung nach die Regeln für den Familiennachzug überarbeitet werden. Bis es soweit sei, sollte der Familiennachzug ganz ausgesetzt werden. Jene Personen, die trotz eines Asylstatus’ ihr Herkunftsland besuchten, sollten diesen sofort verlieren. Die Resettlement-Programme sollten definitiv eingestellt werden und die Schweiz sollte den Artikel 55 der Asylgesetzgebung anwenden und die Asylgründe einschränken.

Dank an die Bevölkerung und die Gemeinden

Die GSI dankt der Bevölkerung und den Gemeinden für ihre Gastfreundschaft und baut auf den Willen zur fortgesetzten Zusammenarbeit. «Die Menschen sind da», betonte Pierre Alain Schnegg, «und wir haben die Aufgabe, sie unterzubringen. Das geht nur gemeinsam, und der gute Betrieb in den bereits bestehenden 42 Kollektivunterkünften zeigt, dass wir immer Lösungen mit den Gemeinden finden».

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