Ein Initiativkomitee reichte im Oktober 2018 eine Gesetzesinitiative mit dem Titel «Volksinitiative für fairen Wettbewerb und zum Schutz von Gewerbe und Beschäftigten im Kanton Bern» ein. Die Initiative verlangt eine Teilrevision des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG). Die im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegten Arbeits- und Lohnbestimmungen sollen als orts- und branchenüblich gelten und die Weitervergabe von öffentlichen Aufträgen soll eingeschränkt werden.
Initiative kann ihr Ziel nicht erreichen
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Denn mit der Änderung des kantonalen Beschaffungsrechts kann nicht erreicht werden, dass ein GAV auch für nicht unterstellte Betriebe gilt. Die von der Initiative verlangte Gesetzesänderung muss bundesrechtskonform ausgelegt werden. Der GAV-Lohn wäre nur beizuziehen bei der Bestimmung des orts- und branchenüblichen Lohns bei öffentlichen Aufträgen. Bei den übrigen Aufträgen wäre weiterhin der von der Arbeitsmarktkommission (KAMKO) festgelegte orts- und branchenübliche Lohn massgebend.
Interkantonale Vereinbarung anpassen
Das Verbot von Subunternehmerketten wie es die Initiative vorsieht, geht nach Ansicht des Regierungsrates zu weit. Das neue Beschaffungsrecht des Bundes verstärkt den Einfluss der Auftraggeberin auf Subunternehmen, geht aber nicht so weit, wie die Initiative. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) ist daran, die heute geltende Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) entsprechend anzupassen. Ziel des Kantons Bern muss es sein, dem neuen Konkordat beizutreten. Mit der Initiative würde aber ein Widerspruch zur neuen interkantonalen Vereinbarung geschaffen.