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16. Mai 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Volksabstimmung: Nein zu einer kantonalen Elternzeit

Am 18. Juni 2023 entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über die Initiative «Für eine kantonale Elternzeit». Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen den Stimmberechtigten, diese abzulehnen. Elternzeit hat zwar positive Wirkungen auf die Familie und die Gleichstellung. Auch ist sie in vielen Staaten etabliert. In der Schweiz sollte sie aber mit einer einheitlichen nationalen Lösung geregelt werden. Ein Alleingang des Kantons Bern hätte insbesondere beträchtliche Mehrkosten zur Folge.

Am Sonntag, 18. Juni 2023, entscheiden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für eine kantonale Elternzeit». Sie verlangt, dass im Kanton Bern eine 24­wöchige bezahlte Elternzeit eingeführt wird. Mütter und Väter sollen dafür Lohnersatz erhalten. Die Elternzeit soll den bestehenden, national einheitlich geregelten Mutterschaftsurlaub (14 Wochen) sowie den Vaterschaftsurlaub (zwei Wochen) ergänzen. Die Initiative will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Beziehung zwischen Eltern und Kind verbessern. Die Befürworterinnen und Befürworter erwarten eine fairere Aufteilung der Betreuungsarbeit, eine Stärkung der Gleichstellung sowie die Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ihrer Erwerbsquote. Regierungsrat und Grosser Rat lehnen die Initiative ab.

National einheitliche Lösung statt kantonaler Flickenteppich

Die Mitgliedstaaten der EU sind zur Gewährung von Elternzeit verpflichtet und auch in den Staaten der OECD ist sie seit langem etabliert. Studien zeigen positive Auswirkungen auf das Familienleben und die Gleichstellung der Geschlechter. «Der Regierungsrat ist aber davon überzeugt, dass eine einheitliche nationale Lösung dem Anliegen gerechter wird als unterschiedliche kantonale Regelungen», unterstrich Regierungsrätin Evi Allemann anlässlich der Medienkonferenz in Bern am 16. Mai 2023.

Bisher hat noch kein Kanton eine bezahlte Elternzeit eingeführt. Im Kanton Genf wird aber ebenfalls am 18. Juni 2023 über die Anpassung der Kantonsverfassung abgestimmt, um eine kantonale Elternzeit zu ermöglichen. Im Kanton Zürich haben die Stimmberechtigten am 15. Mai 2022 eine Volksinitiative zur Einführung einer kantonalen Elternzeit deutlich abgelehnt. Auch in den Kantonen Basel-Stadt, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis wird aktuell darüber diskutiert.

Auf nationaler Ebene wurden in den letzten zwanzig Jahren mehrere Vorstösse zugunsten einer Elternzeit abgelehnt. In Umsetzung eines Postulates erarbeitet der Bundesrat aber zurzeit einen Bericht zu Kosten und Nutzen verschiedener Elternzeitmodelle (Postulat 21.3961).

Beträchtliche Mehrkosten für den Kanton Bern

Ein Alleingang des Kantons Bern hätte grob geschätzte jährliche Mehrkosten von rund 200 Millionen Franken zur Folge. Diese Mehrkosten müssten grösstenteils vom Kanton getragen werden und könnten nur teilweise durch höhere Steuereinnahmen und tiefere Sozialausgaben kompensiert werden. Der Regierungsrat zieht daher eine nationale Versicherungslösung analog der Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsversicherung auch aus Kostengründen vor.

Hoher Klärungsbedarf bei Annahme

Die Initiative wurde in der Form einer einfachen Anregung eingereicht und gibt nur die wichtigsten Rahmenbedingungen vor. Wie eine kantonale Elternzeit genau auszugestalten wäre, müsste der Grosse Rat innert zweier Jahre nach Annahme der Initiative festlegen. Dabei müssten zahlreiche komplexe Umsetzungsfragen geklärt werden. So müsste etwa festgelegt werden, ob auch nichterwerbstätige, selbstständigerwerbende oder in einem anderen Kanton erwerbstätige Eltern Anspruch auf Elternzeit hätten. Auch die Finanzierung und die Koordination mit anderen Versicherungsleistungen müssten geklärt werden. Viele dieser Fragen müsste Bern als erster Kanton beantworten.

Weitere Informationen: www.be.ch/vorlage2

Mediendokumentation

  • Präsentation
  • Referat Regierungsrätin Evi Allemann, Direktorin für Inneres und Justiz
  • Faktenblatt

Video Medienkonferenz des Regierungsrates

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