Die «Berner Solar-Initiative» verlangt, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut wird. Sie sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Zur Initiative liegt ein Gegenvorschlag des Regierungsrates vor.
Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) hat zur Initiative einen eigenen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser basiert auf dem Gegenvorschlag des Regierungsrates, nimmt aber zusätzliche Elemente mit auf, namentlich im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten «Energie-Mantelerlass». Zum Gegenvorschlag der BaK erfolgt nun in einem verkürzten Verfahren eine Vernehmlassung. Diese läuft bis am 6. Dezember 2023.
Vernehmlassungsunterlagen
- Begleitbrief
- Nachtrag zum Vortrag des Regierungsrates
- Synopse
- Adressatenliste
- Antrag des Regierungsrates vom 3. Mai 2023 an den Grossen Rat zum Grossratsbeschluss betreffend die Gesetzesinitiative «Berner Solar-Initiative»
- Vortrag des Regierungsrates vom 3. Mai 2023 zum Grossratsbeschluss betreffend die Gesetzesinitiative «Berner Solar-Initiative» und den Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes
- Rechtsgutachten Prof. Dr. Andreas Glaser zur Vereinbarkeit des Gegenvorschlags der BaK zur «Berner Solar-Initiative» mit der Abstimmungsfreiheit vom 6. November 2023
- Rechtsgutachten Prof. Dr. Andreas Glaser zur Gültigkeit von Art. 59 Abs. 1 KEnG der «Berner Solar-Initiative» vom 15. September 2023
- Rechtsgutachten Dr. Martin Föhse, Dr. Christoph Jäger und Dr. Gregor Bachmann, Kellerhals Carrard Bern KIG, «Berner Solar-Initiative» Prüfung der Gültigkeit der Volksinitiative und Hinweise zur Umsetzung vom 24. Juni 2022