Mit dem Riss vom 5. Juli 2025 ist die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines Wolfs erfüllt. Der Kanton Bern verfügt den Abschuss eines Einzelwolfs mit folgenden Auflagen:
- Der Abschussperimeter umfasst die Alpen Bänzlaui und Holzhüs / Steinhüs.
- Zum Abschuss sind einzig die kantonalen Wildhüter berechtigt. Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf Nutztiere stattfinden (in flagranti).
- Die Verfügung ist bis am 24. August 2025 befristet und nur so lange, als sich die Schafe auf den Alpen befinden.
Die Abschussverfügung tritt mit der heutigen Publikation im Amtsblatt in Kraft. Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.