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13. März 2025
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Alice Kropf und Susanne Clauss neu im Grossen Rat

Der Regierungsrat hat Alice Kropf (SP, Thun) und Susanne Clauss (SP, Biel-Seeland) per 1. Juni 2025 als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Sie rücken nach für Regina Fuhrer-Wyss (SP, Thun) und Margrit Junker Burkhard (SP, Biel-Seeland), die ihren Rücktritt aus dem Kantonsparlament erklärt haben.

Federführung: Staatskanzlei (STA), Grosser Rat (GR)

Regierungsrat will schrittweise Digitalisierung der politischen Rechte

Der Regierungsrat unterstützt die Einführung eines kantonalen Stimmregisters. Er will damit die Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der politischen Rechte schaffen. Grundlage für diesen Entscheid ist eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie zur Wiedereinführung von E-Voting im Kanton Bern. Diese zeigt unter anderem, dass sowohl für die Einführung von E-Voting als auch von E-Collecting ein zentrales elektronisches Stimmregister benötigt wird. Ob der Regierungsrat dem Grossen Rat die prioritäre Einführung von E-Voting oder von E-Collecting beantragen will, soll zu einem späteren Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf nationaler Ebene entschieden werden. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion 186-2024 («Pilotprojekt E-Voting-Programm: Der Kanton Bern am Start.»; Roggli, Die Mitte) in der Form eines Postulats anzunehmen.

  • Projektstudie Wiedereinführung E-Voting
Federführung: Staatskanzlei (STA)

Vorerst keine Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes

Der Regierungsrat hat entschieden, die im Juni 2024 angekündigte Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes vorerst nicht durchzuführen. Mit der Gesetzesänderung hätte das aus dem Jahr 1992 stammende Naturschutzgesetz unter anderem an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes angepasst werden sollen. Die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung waren sehr kontrovers, und eine Mehrheit war gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Dass der Regierungsrat nun vorerst auf die Revision des Naturschutzgesetzes verzichtet, ändert nichts daran, dass der Kanton Bern zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist und Massnahmen gegen den Verlust von Lebensräumen und Arten treffen wird.

Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU)

Neue Leitsätze für das Prämienverbilligungssystem

Der Regierungsrat hat den Bericht «Prüfung des Prämienverbilligungssystems» zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Bericht enthält neue Leitsätze für die Anpassung des Prämienverbilligungssystems im Kanton Bern. Auslöser des Berichts waren mehrere Vorstösse des Grossen Rates, die Anpassungen am Prämienverbilligungssystem fordern. Da sich die Vorgaben für die Kantone voraussichtlich 2026 aufgrund des Indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative (IGV) massgeblich verändern, hat der Regierungsrat geprüft, wie das bestehende System unter Berücksichtigung der in den Vorstössen geäusserten Anliegen angepasst werden kann. Dabei hat der Regierungsrat festgestellt, dass viele Forderungen aus den Vorstössen vom IGV bereits abgedeckt werden. Der Regierungsrat will regelmässig prüfen, wie er das System anpassen kann, damit namentlich Familien stärker entlastet werden können.

Zum Bericht

Federführung: Direktion für Inneres und Justiz (DIJ)
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