Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
24. April 2026
Zurück zur Übersicht
Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates
:

Zusammenarbeit der GSI mit Dritten ist oft ungenügend

Bei der Zusammenarbeit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) mit Leistungserbringern und verwaltungsexternen Stakeholdern besteht Verbesserungspotenzial: Der Einbezug durch die GSI ist oft ungenügend, die Kommunikation mangelhaft und das Vorgehen zu wenig transparent. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission im Rahmen einer Überprüfung, die sie mit vier Empfehlungen an die zuständige Direktion abschliesst.

Die GSI hat mit einer Vielzahl von Leistungserbringern und verwaltungsexternen Stakeholdern zu tun - entsprechend zahlreich sind die Schnittstellen. Dass es bei so vielen Kontakten zu Spannungen kommen und die Zusammenarbeit belastet sein kann, liegt in der Natur der Sache. Die GPK kommt aber zum Schluss, dass die Unzufriedenheit über die Zusammenarbeit der GSI mit Dritten über ein normales Mass hinausgeht. Dies trifft ganz besonders für drei Reformprozesse in der Zuständigkeit der GSI zu, welche die GPK näher betrachtet hat: die Neustrukturierung der Spitex-Landschaft, die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage des Sozialhilfegesetzes und die Arbeiten für eine Neugestaltung im Bereich Arbeitsintegration. Die GPK hat im Rahmen ihrer Untersuchung festgestellt, dass die GSI wenig Interesse am Knowhow aus der Praxis zeigt. So war häufig Druck nötig, damit sich die GSI bereit erklärte, Stakeholder und Leistungserbringer überhaupt zu informieren oder zu konsultieren. Kritisch sieht die GPK ferner die fehlende Stringenz und Verlässlichkeit der GSI. Im Fall der Reorganisation der Spitex-Landschaft kommunizierte die GSI beispielsweise früh, dass bei der Ausschreibung keine Bietergemeinschaften zugelassen würden. Einige Monate vor der Ausschreibung teilte sie mit, dass diese nun doch zugelassen werden sollen. Weiter stellt die GPK auch fest, dass Dritte im Ungewissen blieben, ob und in welchen Fällen ihre Einschätzung seitens der GSI überhaupt gefragt sei und wie sehr diese berücksichtigt würde. Kritisch beurteilt die GPK auch die Kommunikation, die Dritte über wichtige Aspekte im Ungewissen liess. Hinzu kamen Zeitpläne mit unrealistisch engen Fristen. 

Ungleiche Gewichtung der externen Beurteilung gegenüber Rückmeldungen aus der Praxis

Die GSI stellt sich auf den Standpunkt, dass sie zu Beginn von Reformprojekten eine Aussensicht erhalten wolle und darum auf den Einbezug der Betroffenen verzichte. Das ist zwar bis zu einem gewissen Grad legitim, auch wenn der Beizug externer Expertinnen und Experten aus Sicht der GPK ganz generell zurückhaltend erfolgen sollte. Kritisch sieht die GPK dabei vor allem, wie viel Gewicht die GSI diesen externen Analysen gab. Es handelt sich um theoretische Ansätze, die unbedingt mit den Stakeholdern und Leistungserbringern besprochen und deren Rückmeldungen geprüft werden müssen. Sie verfügen über Erfahrungen aus der Praxis und können aufzeigen, wo sie bei der Umsetzung Risiken und Chancen sehen. Auf einen Austausch verzichtet die GSI nach eigenen Angaben auch vor und während eines Ausschreibungsverfahrens mit Organisationen, die sich für einen Auftrag bewerben könnten. In dieser Phase ist diese Zurückhaltung zwar richtig und ist gesetzlich vorgegeben, aber es darf aus Sicht der GPK trotzdem nicht sein, dass die GSI mit dieser Begründung über längere Zeit auf den Austausch mit Leistungserbringern verzichtet.

Kein Einbezug der Gemeinden trotz gesetzlicher Vorgaben

Nicht nachvollziehbar ist für die GPK die Begründung, weshalb die GSI bei der Revision des Sozialhilfegesetzes in einer ersten Phase darauf verzichtet hat, den Verband Bernischer Gemeinden (VBG) einzubeziehen. Die Erklärung der GSI, dass das Kollegialitätsprinzip des Regierungsrats geschützt werden musste, ist aus Sicht der GPK nicht stichhaltig. Der Regierungsrat ist nicht eingeschränkt bei seiner Entscheidfindung, auch wenn zuvor betroffene Kreise bei der Ausarbeitung der Vorlage mitgearbeitet haben. Hinzu kommt, dass der VBG jene staatliche Ebene vertritt, die mit dem Kanton für die Ausrichtung und Organisation der Sozialhilfe mitverantwortlich ist und diese zur Hälfte mitfinanziert. Als mitverantwortliche Staatsebenen hätten Kanton und Gemeinden das Projekt gemeinsam angehen, durchführen und steuern müssen. Dies umso mehr, als die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sogar gesetzlich verankert ist.

Vorgehen ist ineffizient und kostet

Es ist aus Sicht der GPK ganz generell nicht nachvollziehbar, warum die GSI das Wissen von Institutionen und Behörden an der Front, von Gemeinden und Leistungserbringern, nicht stärker nutzt. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie auf Herausforderungen und Schwierigkeiten im Vollzug als erste aufmerksam werden und bei geplanten Anpassungen am besten beurteilen können, inwieweit diese praxistauglich sind. Die GSI schränkt damit weder ihren Handlungsspielraum ein, noch schwächt sie ihre Aufsichtsrolle. Die von der GPK betrachteten Beispiele zeigen, dass der fehlende Einbezug zu unausgegorenen, praxisfernen Lösungen führen kann, die danach korrigiert werden müssen. Ein solches Vorgehen ist ineffizient und führt zu Mehrkosten: Etwa wenn über Monate eine Gesetzesvorlage erarbeitet wird, die nach der Vernehmlassung und der Rückmeldung der Gemeinden in weiten Teilen nochmals massiv überarbeitet werden muss. Oder wenn sich beim Projekt Optimierung Arbeitsintegration (AI-BE) nach rund zweijähriger Erarbeitungsphase und der Vernehmlassung der Anspruchsgruppen zeigt, dass ein erstes Detailkonzept aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar ist.

Gestützt auf diese Erkenntnisse hat die GPK vier Empfehlungen (siehe Kasten) verabschiedet, um die Situation mittelfristig zu verbessern. Damit schliesst die GPK ihre Untersuchung ab. Die GPK hat die GSI aber aufgefordert, ihr bis im August 2027 in einem Bericht Rechenschaft abzulegen, ob und wie sie die Empfehlungen der Kommission umgesetzt hat.

Empfehlungen der GPK

Die GPK ist aufgrund ihrer Abklärungen zu folgenden vier Empfehlungen gelangt:

  1. Die GPK empfiehlt der GSI, ihren bisherigen Umgang mit verwaltungsexternen Stakeholdern und Leistungserbringern grundlegend zu überdenken und dafür zu sorgen, dass sie das vorhandene Wissen und die Erfahrungen einbezieht und berücksichtigt.
  2. Die GPK empfiehlt der GSI, Massnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass sie gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben betreffend Zusammenarbeit mit verwaltungsexternen Stakeholdern wie den bernischen Gemeinden und den Leistungserbringern einhält.
  3. Die GPK empfiehlt der GSI, ihre Praxis zum Einbezug von verwaltungsexternen Stakeholdern und Leistungserbringern bei der Erarbeitung von Vorlagen zuhanden des Regierungsrats (z. B. Vernehmlassungsvorlagen) an die Praxis der übrigen Direktionen anzupassen. 
  4. Die GPK empfiehlt der GSI, Vorkehrungen zu treffen, damit die GSI für verwaltungsexterne Stakeholder und Leistungserbringer ein verlässlicher Partner ist, der Zeitpläne sowie prozessuale und inhaltliche Versprechungen einhält, transparent und verlässlich informiert und Zeitpläne so ausgestaltet, dass sie der Komplexität der jeweiligen Projekte und Vorhaben gerecht werden.
Seite teilen