Konsultation des Bundesrats zur Änderung des Covid-19-Gesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt grundsätzlich eine Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Auch in der normalen Lage sollten gewisse rechtliche Grundlagen vorsichtigerweise aufrechterhalten werden. Die vorgeschlagene Verlängerung bis zum 30. Juni 2024 geht dem Regierungsrat allerdings zu weit. In seiner Konsultationsantwort an den Bund betreffend die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes stimmt er vorerst einer Verlängerung bis zum Sommer 2023 zu. Die Erfahrungen aus dem Herbst/Winter 2022/2023 sind zu nutzen, bevor über eine weitergehende Verlängerung entschieden wird.
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Regelung und der Testkostenübernahme durch die Kantone ab Januar 2023. Aktuell und bis auf Weiteres hat eine breite Testung der Bevölkerung keine grosse Bedeutung mehr. Deshalb sollte in die ordentlichen Strukturen zurückgekehrt werden. Eine Kostenübernahme durch die Kantone lehnt der Regierungsrat ab. Müssten aufgrund der epidemiologischen Lage wieder viele Tests durchgeführt werden, sollte diese auch der Bund finanzieren. Die Verlängerung der Bestimmungen zur SwissCovid-App lehnt der Regierungsrat ebenfalls ab. Der Nutzen dieser App war während der ganzen Pandemie sehr bescheiden und die damit gemachten Erfahrungen überzeugen nicht. Dies insbesondere auch, weil die Datenschutzaspekte zu hoch gewichtet wurden. Die App sollte definitiv eingestellt werden.
Wiederernennung des Vorstehers der Finanzkontrolle
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Thomas Remund per 1. Juni 2022 für eine weitere Amtsdauer von vier Jahren als Vorsteher der Finanzkontrolle wiederernannt. Er beantragt dem Grossen Rat, die Ernennung zu bestätigen.
Zusatzkredit für Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Kredit von 16,2 Millionen Franken für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine bewilligt. Dieser soll die Kosten abdecken, welche nicht durch die Abgeltungen des Bundes abgedeckt werden. Eine der Herausforderungen mit der grössten Dringlichkeit ist die Bereitstellung von kollektiven Unterkünften. Da sich abzeichnete, dass die vorhandenen Unterkünfte nicht ausreichen, um die prognostizierte Anzahl an Schutzsuchenden unterbringen zu können, entschied sich der Kanton für die Errichtung der Temporären Unterkunft Viererfeld (TUV). Diese Unterkunft besteht aus Containermodulen, die für bis zu 1000 Personen Platz bieten sollen.
Kredit für Ausbau und Sanierung des Gymnasiums Thun
Für die Erweiterung und die Instandsetzung des Gymnasiums Schadau in Thun beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat einen Ausführungskredit von 90,35 Millionen Franken. 2014 wurden die früheren Gymnasien Thun-Schadau sowie Seefeld organisatorisch im Gymnasium Thun zusammengeführt. Das heutige Gymnasium ist jedoch örtlich nach wie vor auf die beiden, rund einen Kilometer voneinander entfernten Standorte Schadau und Seefeld aufgeteilt. Um die Gymnasien am Standort Schadau zu konzentrieren, soll das Hauptgebäude an der Seestrasse saniert und um zwei Erweiterungsbauten ergänzt werden. Zudem ist eine neue Doppelsporthalle mit Schulräumen für das bildnerische Gestalten auf der Parzelle der bestehenden Dreifachsporthalle an der Marienstrasse vorgesehen. Die Bauarbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb. Durch eine geschickte Etappierung kann das Projekt ohne zusätzliche Provisorien für die Bauzeit realisiert werden. Ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 soll das gesamte Gymnasium Thun am Standort Schadau konzentriert sein.
Gymnasien: Kredit für externe individuelle Förderung im Fach Musik
Für die externe individuelle Förderung von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Schwerpunktfach Musik hat der Regierungsrat für die Jahre 2022 bis 2026 einen Kredit von insgesamt 3,6 Millionen Franken bewilligt. Die Schülerinnen und Schüler mit Schwerpunktfach Musik an den Gymnasien haben gemäss Lehrplan Anspruch auf individuellen Instrumental- beziehungsweise Gesangsunterricht. Diese Lektionen werden zu etwa zwei Dritteln nicht durch Gymnasiallehrkräfte erteilt. Die Schulen bewilligen den Besuch des individuellen Musikunterrichts an einer Musikschule oder bei einer selbständigen Musiklehrkraft. Die Auslagerung des Musikunterrichts verursacht dem Kanton keine Zusatzkosten.
Anpassung der Baubewilligungsgebühren
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung genehmigt. Der Gebührentarif der Regierungsstatthalterämter (RSTA; Anhang 9) wurde überarbeitet, insbesondere die Erhebung der Baubewilligungsgebühren. Damit setzt der Regierungsrat die Empfehlungen der Finanzkontrolle um. Diese hatte unter anderem verlangt, dass bei der Gebührenerhebung das Kostendeckungsprinzip besser umgesetzt wird. Neu gilt ein Rahmentarif und der konkrete Aufwand wird bei der Bemessung miteinbezogen.
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