Nachdem der Grosse Rat den Entwurf für das neue Taxigesetz in der Wintersession zurückgewiesen hatte, hat die Sicherheitskommission die Vorlage erneut geprüft und angepasst. Ziel der Gesetzesrevision ist es, das Taxiwesen zu modernisieren und an veränderte Marktbedingungen anzupassen und somit klare Regeln für plattformbasierte Fahrdienste wie Uber Bolt und andere zu schaffen.
Vignette statt Taxilampe
Neu soll die Vorlage «Gesetz zum berufsmässigen Personentransport durch Taxi und andere Fahrzeuge» heissen. Der zuvor verwendete Begriff «Limousinendienste» wird durch die Formulierung «andere Fahrzeuge» ersetzt. Damit sind auch Fahrzeuge gemeint, die über digitale Plattformen vermittelt werden. Solche Fahrzeuge brauchen keine Taxilampe, müssen aber mit einer Vignette gekennzeichnet sein. Damit dürfen nur Fahrten auf Bestellung ausgeführt werden. Taxis haben wie bisher das Recht, Busspuren und Taxistandplätze zu benutzen.
Uneinigkeit bei Bewilligungen für Personentransporte
Die Sicherheitskommission ist sich uneinig, welche Bewilligungen nötig sind. Die Mehrheit will, dass das Führen und Halten von Taxis weiterhin bewilligungspflichtig ist, während sie bei den Fahrdiensten nur für das Führen des Fahrzeugs eine Bewilligung vorsehen will. Das Bewilligungsverfahren soll insgesamt vereinfacht werden: So soll etwa der Nachweis über den Anschluss bei einer Ausgleichskasse im Gesuchsverfahren entfallen und die Kontrolle nachgelagert erfolgen. Hotel-Limousinen bleiben bewilligungsfrei, müssen aber bei der Standortgemeinde gemeldet werden.
Die Minderheit verlangt Bewilligungen für das Halten, Führen und Vermitteln von Fahrzeugen, unabhängig davon, ob es sich um Taxis oder andere Fahrdienste handelt. Bewilligungsvoraussetzung ist ausserdem in jedem Fall der Nachweis einer Ausgleichskasse. Je nach Kennzeichnung des Fahrzeugs sollen Privilegien gewährt oder entzogen werden. Zudem soll der Regierungsrat die Wirksamkeit des Gesetzes regelmässig überprüfen.
Ja zu neuem Wasserwerfer
Die Sicherheitskommission unterstützt ausserdem den Kredit von 3,19 Millionen Franken für die Beschaffung eines neuen Wasserwerfers. Der ältere der beiden Wasserwerfer der Kantonspolizei ist seit 2006 im Einsatz und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Ausserdem ist die Technik veraltet und es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar.
Der Betrieb von zwei Wasserwerfern hat sich bewährt. Er gewährleistet die öffentliche Sicherheit bei Grossanlässen und ermöglicht Einsätze bei Katastrophen, etwa zur Brandbekämpfung oder Trinkwasserversorgung. Das neue Modell ist wendiger, verfügt über einen grösseren Wassertank und ein modernes System zur Reizstoffzumischung. Es wird auch von anderen Polizeikorps eingesetzt, was die interkantonale Zusammenarbeit fördert.
Kredit für Sicherheitsaufgaben im Amthaus Bern
Die Begleitungs-, Bewachungs- und Betreuungsaufgaben von eingewiesenen Personen zum und im Amthaus Bern sollen auch nach Abschluss der Sanierung weiterhin teilweise an ein privates Sicherheitsunternehmen delegiert werden. Dafür beantragt der Regierungsrat einen jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredit von 288 000 Franken für die Jahre 2026 bis 2030.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Kredit. Sie ist der Ansicht, dass die Kantonspolizei ihre Ressourcen dort einsetzen soll, wo sie am dringendsten benötigt werden. Nicht gefährliche eingewiesene Personen können auch von privaten Sicherheitsunternehmen begleitet werden. Die Auslagerung wird als sinnvoll und kostensparend beurteilt. Eine Minderheit beantragt die Rückweisung des Kredits. Sie verlangt eine vertiefte Prüfung, inwieweit diese Aufgaben mit dem staatlichen Gewaltmonopol vereinbar sind. Zudem sollen die Vor- und Nachteile dargestellt werden, die sich aus einer Auslagerung solcher Aufgaben an Private ergeben.
Austausch mit der Kantonspolizei
Die SiK hat sich ausserdem mit dem Kommandanten der Kantonspolizei, Christian Brenzikofer, über die herausfordernden letzten Wochen ausgetauscht. Sie dankt der Kantonspolizei für ihre Einsätze an den vielen Demonstrationen. Ein besonderer Dank gilt auch dem Team von Disaster Victim Identification Schweiz, unter der Leitung von Christian Brenzikofer, für seinen Einsatz in Crans-Montana.