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02. Mai 2024
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Die Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen soll offengelegt werden

Der Regierungsrat hat die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Kanton Bern soll damit erstmals Transparenzpflichten bei der Finanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen einführen. Neu müssten beispielsweise Kampagnen von mehr als 20’000 Franken für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat sowie für kantonale Volksabstimmungen gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden. Die neuen Regeln sollen spätestens bei den kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2026 zum ersten Mal zur Anwendung kommen. Initiiert wurden die Offenlegungsregeln durch die Motion «Transparenz über Politikfinanzierung – auch kantonal». Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession 2024 mit der vorgeschlagenen Revision befassen. 

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Antwort auf die Petition «Wirksame Lärmschutzmassnahmen an der Jagdschiessanlage Bergfeld»

Der Regierungsrat hat von der Petition für wirksame Lärmschutzmassnahmen in der Jagdschiessanlage Bergfeld Kenntnis genommen. Für die von 1’196 Personen geforderten weitergehenden Lärmschutzmassnahmen wie beispielsweise eine Reduktion der Betriebszeiten besteht jedoch aktuell keine Handhabe, da bisher kein Verstoss gegen die Lärmschutzgesetzgebung vorliegt. Zurzeit laufen allerdings Abklärungen zur lärmrechtlichen Situation bei der betroffenen Schiessanlage. So wird etwa im Zusammenhang mit dem hängigen Baubewilligungsverfahren der Jagdschützen Bergfeld die Einhaltung der massgeblichen Lärmbelastungs-Grenzwerte erneut geprüft. Zudem haben die Gemeinde Wohlen und der Jagdschützenverein eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die sich mit der Frage nach neuen Lärmschutzbauten im Gebiet Bergfeld befasst. 

Federführung: Direktion für Inneres und Justiz (DIJ)

Wasserbaugesetz: Höhere Staatsbeiträge an den Gewässerunterhalt

Der Bund leistet ab Anfang 2025 neu finanzielle Beiträge an den regelmässigen Gewässerunterhalt, der dem Hochwasserschutz dient. Die Bundesbeiträge gehen nicht direkt an die Leistungserbringer, sondern an den Kanton. Damit die Wasserbaupflichtigen bereits auf Anfang 2025 von diesen Bundessubventionen profitieren können, hat der Regierungsrat eine Änderung des Wasserbaugesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Künftig soll der Kantonsbeitrag für die vom Bund unterstützten Unterhaltsmassnahmen im Bereich Hochwasserschutz 66 statt 33 Prozent betragen. Für den übrigen Unterhalt, insbesondere für die naturnähere Gestaltung der Gewässer, gilt weiterhin der Beitragssatz von 33 Prozent.

Zum Gesetzesentwurf

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Neue Heizungsanlage für die Justizvollzugsanstalt Witzwil

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 4,88 Millionen Franken für den Ersatz der Heizungsanlage in der Justizvollzugsanstalt Witzwil. Der Ersatz ist nötig, da die heutige Anlage nach 25 Jahren häufig Störungen aufweist und die Vorschriften zur Luftreinhaltung nicht mehr eingehalten werden. Im Sommer 2023 ist die vom Kanton bevorzugte Variante für den Ersatz des Heizsystems weggefallen, als die Investoren des Fernwärmeverbands IGM den Kanton informierten, dass das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Nach Prüfung verschiedener Alternativen hat der Regierungsrat nun entschieden, die bestehende Holzschnitzelanlage durch eine neue Holschnitzelanlage mit Wärmespeicher zu ersetzen. Unter den realisierbaren Optionen handelt es sich dabei um die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), Sicherheitsdirektion (SID)

Kantonsbeitrag an Bernmobil für den Gleisersatz Kornhausbrücke

Der Regierungsrat hat einen Beitrag von 7,53 Millionen Franken an Bernmobil für den Gleisersatz auf der Kornhausbrücke in Bern bewilligt. Die Ausgabe geht zulasten des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022-2025». Die Gleisanlage auf der Kornhausbrücke hat das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss ersetzt werden. Gleichzeitig ersetzt die Stadt Bern den Strassenbelag und erneuert die Entwässerung und die Strassenbeleuchtung. Das Bauprojekt soll 2025 umgesetzt werden. Während den Bauarbeiten bleibt die Brücke für neun Monate gesperrt. Die Ersatzbusse und der Individualverkehr werden über die Lorrainebrücke umgeleitet. Die Nettoausgaben des Kantons belaufen sich auf 5,02 Millionen Franken, die bernischen Gemeinden steuern 2,51 Millionen Franken bei.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Wiederwahl von Bernhard Antener als Kantonsvertreter im Verwaltungsrat der BLS AG

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Bernhard Antener als delegierten Kantonsvertreter in den Verwaltungsräten der BLS AG und der BLS Netz AG bestätigt. Die Delegation gilt ab 1. Juni 2024 für zwei Jahre und kann verlängert werden. Bernhard Antener vertritt den Kanton seit 2018 in den Verwaltungsräten der BLS AG und der BLS Netz AG. Bernhard Antener ist Fürsprecher, alt Grossratspräsident, ehemaliger Gemeindepräsident von Langnau i.E. und seit 2002 Partner in einer Anwaltskanzlei.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS)

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS). Sie ist eine Weiterentwicklung des 2016 von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) geschaffenen Programms zur Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS). Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den beteiligten Bundesstellen zur Weiterführung der digitalen Transformation. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung des Daten- und Dokumentenaustauschs zwischen den Akteuren der Strafjustiz sowie die Weiterentwicklung und Bewirtschaftung der entsprechenden Informatik-Standards.

Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)

Beitrag aus dem Sportfonds für eine zweite Kletterhalle in Ostermundigen

Um den grossen Bedarf an Klettermöglichkeiten zu decken, wird in Ostermundigen eine zweite Boulder- und Kletterhalle gebaut. Sportklettern hat sich in den letzten Jahren bei einem breiten Publikum zu einer sehr beliebten, altersunabhängigen Sportart entwickelt. Mit dem Neubau einer zweiten Halle, angrenzend an die bereits bestehende, soll ein bestmöglicher Kletter-, Sport und Erlebnisort entstehen. Für die Realisierung der Halle beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat 1,05 Millionen Franken aus dem Sportfonds.

Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)
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