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30. März 2023
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Medienmitteilung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung 
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Ausländische Fahrende an der Wölflistrasse in Bern werden bis Mitte April geduldet

Die Gruppe ausländischer Fahrender, die sich seit rund zwei Woche auf der Parzelle an der Wölflistrasse in Bern befindet, kann noch bis 21. April 2023 bleiben. Ab dann wird der Platz als Parkplatz für die BEA gebraucht. Anschliessend steht er wie bisher von Mitte Mai bis Mitte Oktober als provisorischer Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende zur Verfügung.

Am Freitagabend, 17. März 2023, hat eine Gruppe ausländischer Fahrender mit rund 20 Wohnwagen eine Parzelle an der Wölflistrasse in Bern in Beschlag genommen. Die Parzelle befindet sich im Besitz der Einstellhalle Wankdorf-Allmend AG (EWAG), die BERNEXPO AG mietet sie als zusätzliche Parkplatzfläche während 50 Tagen im Jahr. Von Mitte Mai bis Ende Oktober betreibt die Stadt Bern, im Auftrag des Kantons, auf einem Teil der Parzelle einen provisorischen Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende.

Gemeinsame Lösung gefunden

Der längerdauernde Verbleib an der Wölflistrasse ist im Vorfeld weder von privaten, städtischen noch kantonalen Stellen beabsichtigt und genehmigt worden. Sie ist für alle Beteiligten unerfreulich. Seit der Ankunft der Gruppe von Fahrenden suchen die involvierten Stellen intensiv und gemeinsam nach möglichen Lösungen. Nach Beratung durch städtische und kantonale Stellen hat sich die BERNEXPO AG entschlossen, die Gruppe ausländischer Fahrender gegen Bezahlung bis längstens am 21. April 2023 auf der Parkplatzfläche zu dulden. Den ausländischen Fahrenden wird damit eine angemessene Zeit zur Weiterreise gewährt. Gleichzeitig leitet die BERNEXPO AG alle nötigen rechtlichen Schritte ein, damit eine Räumung so rasch wie möglich durchgeführt werden kann, sollte sich die Gruppe nicht an die gesetzte Frist halten.

Diese Lösung entschärft die Parkplatz- und Verkehrssituation für die umliegenden Gemeinden und Quartiere sowie für die BERNEXPO AG angesichts der bevorstehenden BEA. Zudem kann die Öffnung des provisorischen Durchgangsplatzes für Schweizer Fahrende planmässig erfolgen.

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