Zwischen dem 9. Januar und dem 5. Februar 2026 verschickt die Steuerverwaltung rund 683 700 Steuererklärungen an die bernischen Haushalte. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme der Anzahl Steuererklärungen um 0,65 Prozent. Die Fristen für das Einreichen der Steuererklärung 2025 für natürliche Personen bleiben gleich: 15. März und 15. Mai 2026. Diese Fristen können bis zum 15. Juli 2026 online gebührenfrei verlängert werden. Eine maximale Fristverlängerung ist bis zum 15. November 2026 möglich.
«TaxMe» wurde weiter optimiert
Seit Dezember 2024 setzt der Kanton Bern bei E-Services für natürliche Personen das Anmeldeverfahren AGOV ein, das schweizweite Login-System für digitale Behördendienste. Rund 372 000 Personen haben bereits ein mit BE-Login verbundenes AGOV-Konto erstellt, um einfach und sicher auf die kantonalen E-Services zuzugreifen. Um die Steuererklärung online zu bearbeiten, ist die Nutzung eines AGOV-Kontos zwingend.
Rund 93 Prozent der Bernerinnen und Berner füllen die Steuererklärung mittlerweile online aus. Die Steuerverwaltung hat «TaxMe», die digitale Lösung zum Ausfüllen der Steuererklärung, deshalb erneut verbessert, um den steuerpflichtigen Personen die Arbeit weiter zu erleichtern. So wurde zum Beispiel die Handhabung zum Hochladen von Belegen vereinfacht, und der zum Einstieg ins «TaxMe» benötigte ID-Code kann neu online nachbestellt werden.
Wenige Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Beim Ausfüllen der Steuererklärung ändert sich gegenüber dem Vorjahr wenig. Aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression – also damit Steuerpflichtige wegen der Teuerung nicht stärker belastet werden – können bei der direkten Bundessteuer leicht höhere Abzüge geltend gemacht werden. So steigen zum Beispiel der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6800 Franken (bisher 6700 Franken), der maximale Abzug für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung auf 13 000 Franken (bisher 12 900 Franken) und der maximale Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf 25 800 Franken (bisher 25 500 Franken). Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei den direkten Bundessteuern werden ausserdem auch die Tarife an die aufgelaufene Teuerung angepasst.
Alle einkommenssteuerpflichtigen Bernerinnen und Berner dürfen sich über tiefere Steuern freuen. Erstmals für das Steuerjahr 2025 gilt die Senkung der kantonalen Steueranlage von 3.025 auf 2.975 Anlagezehntel. Sie wurde im Dezember 2024 auf Antrag des Regierungsrates vom Grossen Rat beschlossen. Die Steuerverwaltung hat sie bereits bei der Ratenrechnungen für das Jahr 2025 berücksichtigt.
Gute Zahlungsmoral bei den Steuern
Die Zahlungsmoral der steuerpflichtigen Bernerinnen und Berner ist sehr erfreulich: Rund 86 Prozent der Ratenrechnungen wurden 2025 fristgerecht bezahlt. Auch 2026 soll es sich lohnen, seine Steuern frühzeitig zu bezahlen. Im Unterschied zur direkten Bundessteuer verzinst der Kanton auch dieses Jahr Vorauszahlungen mit 0,25 Prozent. Die Vorauszahlungsmöglichkeit wird im Kanton Bern häufig genutzt: 2025 leisteten 174 790 Kundinnen und Kunden verzinsliche Vorauszahlungen von insgesamt über 727 Millionen Franken.
Nachträglich in die 3. Säule einzahlen
Bisher galt, dass Einzahlungen in die Säule 3a nur im laufenden Jahr möglich sind. Diese Einzahlungen können bis zum «kleinen Betrag» von aktuell 7258 Franken für steuerpflichtige Personen mit 2. Säule bzw. 36 288 Franken für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab dem Steuerjahr 2026 ist es möglich, zusätzlich zum ordentlichen jährlichen Beitrag, eine Nachzahlung (im Sinne eines Einkaufs) in die Säule 3a zu leisten und steuerlich geltend zu machen, sofern im betreffenden Jahr der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Diese Nachzahlung ist für steuerpflichtige Personen mit 2. Säule maximal bis zur Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» des Einkaufsjahres möglich.
Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung mit Abschaffung Eigenmietwert
Anlässlich der Volksabstimmung vom 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung und damit u.a. die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Ab wann konkret der Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern ist, muss der Bundesrat noch entscheiden. Der Regierungsrat will den Berner Gemeinden im Gegenzug die Möglichkeit eröffnen, eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen. Die Steuerverwaltung arbeitet hierzu aktuell die nötigen kantonalen Verfassungs- und Gesetzesänderungen aus, welche frühestens per 2029 in Kraft treten werden. Die Vernehmlassung dazu ist noch dieses Jahr vorgesehen.