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13. November 2020
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Für ein speditives und partnerschaftliches Raumplanungsverfahren

Die Gemeinden und der Kanton wollen ihre Zusammenarbeit optimieren und das Raumplanungsverfahren beschleunigen. Das «Kontaktgremium Planung» hat die heute unbefriedigende Situation analysiert und acht Punkte zur Verbesserung erarbeitet. Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) haben das Kontaktgremium unter dem Vorsitz von Regierungsrätin Evi Allemann gemeinsam eingesetzt, um den Handlungsspielraum der Gemeinden in den kommunalen Planungsverfahren zu vergrössern.

Mit den Verschärfungen des Raumplanungsrechts der letzten Jahre wurden Planungsverfahren zunehmend komplexer und aufwändiger. Wegen der wachsenden Geschäftslast konnte das zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Vorprüfungen oft nicht innert der dreimonatigen Ordnungsfrist durchführen. Deshalb forderten die Gemeinden seit längerem ein einfacheres und rascheres Verfahren sowie mehr Handlungsspielraum. Im Frühling 2019 präsentierte der VBG der DIJ seine Forderungen in Form von Thesen.

Auch die DIJ anerkannte den Handlungsbedarf. «Denn Raumplanung soll Entwicklungen ermöglichen, nicht behindern», meint Regierungsrätin Evi Allemann. Um Optimierungen zu prüfen, setzten DIJ und VBG im Juni 2019 gemeinsam das paritätisch zusammengesetzte «Kontaktgremium Planung» unter dem Vorsitz von Regierungsrätin Evi Allemann ein. Als externer Experte moderierte Prof. Dr. Beat Stalder den Prozess. In der Zwischenzeit haben die Beteiligten im konstruktiven Dialog ein gemeinsames Verständnis entwickelt, die Rollen von Gemeinden und AGR geklärt und sich auf Massnahmen zur Beschleunigung der kommunalen Planungsverfahren geeinigt. Im Fokus steht, möglichst viele Fragen schon zu Beginn des Verfahrens zu klären und die Verantwortung der Gemeinden zu stärken. Die Forderungen des VBG können damit erfüllt werden. Viele Massnahmen können ab sofort umgesetzt werden. Drei Punkte benötigen eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Mit dem erreichten Konsens bekräftigen Kanton und Gemeinden ihren Willen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Handlungsspielraum der Gemeinden wird vergrössert und das Raumplanungsverfahren wird speditiver, flüssiger und effizienter.

«Es ist vieles gegangen und es bleibt noch viel zu tun», betont Daniel Bichsel, Präsident des VBG. Das Kontaktgremium Planung bleibt deshalb bestehen, um die Umsetzung der Massnahmen mit einem Monitoring zu begleiten und falls nötig weitere Optimierungen zu formulieren. Auch das Genehmigungs- und das Beschwerdeverfahren sollen überprüft werden. «Raumplanung leistet einen wesentlichen Beitrag an eine hohe Lebensqualität, sichert gute Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft und trägt zum Schutz der Umwelt bei. Es ist deshalb wichtig, Raumplanungsverfahren effizient abzuwickeln», unterstreicht Raumplanungsdirektorin Evi Allemann. Mit den neuen Massnahmen wollen VBG, AGR und DIJ gemeinsam zu einer nachhaltigen Entwicklung im Interesse von Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft beitragen.

Hinweis

Massnahmen zur Beschleunigung des Raumplanungsverfahrens

  1. Künftig soll am Anfang jeder Planung obligatorisch ein Startgespräch zwischen Gemeinde und AGR stattfinden. Damit können wichtige Stolpersteine frühzeitig beseitigt und die Planung von Beginn weg gut aufgegleist werden.*
  2. Den Gemeinden wird das bereits bestehende Instrument der Voranfrage beim AGR zur intensiveren Nutzung empfohlen, um rechtliche oder planerische Fragen möglichst frühzeitig zu klären.
  3. Das AGR wird künftig den Gemeinden auf Wunsch eine Themenliste mit zu klärenden Fragen kommunizieren und ihnen damit Gelegenheit geben, ihre Planung noch vor Abschluss der Vorprüfung anzupassen. 
  4. Das AGR wird Amts- und Fachberichte künftig vermehrt frühzeitig den Gemeinden weiterleiten. Dadurch wird das Verfahren gestrafft und die Gemeinden werden in ihrer Rolle als Planungsbehörde gestärkt.
  5. Gemeinden sollen künftig wählen können, ob sie einen ersten Teil des Vorprüfungsverfahrens (Einholen von Amts- und Fachberichten, Diskussion mit Amts- und Fachstellen, Bereinigung) eigenständig anstelle des AGR vornehmen möchten. Vorausgesetzt wird, dass die Gemeinden über die dafür nötigen Ressourcen verfügen.*
  6. Die Gemeinden können den Zeitpunkt der Mitwirkung künftig flexibler handhaben.  



    Gemeinsames Verständnis der Rollen von Gemeinden und AGR



  7. Die Interessenabwägung obliegt im Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren der Gemeinde und nicht dem AGR. Das AGR überprüft die Interessenabwägung der Gemeinden einzig auf ihre Rechtmässigkeit.
  8. Das AGR soll seine Prüfung von kommunalen Planungen künftig grundsätzlich auf die Rechtmässigkeit und die Übereinstimmung mit übergeordneten Planungsvorgaben beschränken. Die Prüfung der Zweckmässigkeit bleibt Aufgabe der Gemeinden.*

*Für die markierten Änderungen sind Anpassungen der rechtlichen Grundlagen notwendig. Die übrigen Massnahmen können als Praxisänderung ab sofort umgesetzt werden.

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