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21. November 2025
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Kurzmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion
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Bern/Kirchlindach: Das provisorische Sicherheits- und Verkehrsregime auf der Neubrügg wird weitergeführt

Das seit Sommer 2025 installierte Sicherungssystem auf der Neubrügg (Neubrücke) zwischen Kirchlindach und dem Berner Neufeldquartier hat sich bewährt. Die seitlich montierten Schutzgitter erfüllen die Anforderungen an Tragsicherheit und Funktionalität der Brücke. Weiterführende Abklärungen haben ergeben, dass der Aufwand und die Kosten für die ursprünglich vorgesehene Zwischenlösung einer Trogbrücke nicht verhältnismässig sind. Deshalb wird darauf verzichtet. Die Sicherheit auf der Brücke ist mit den bereits getroffenen Massnahmen gewährleistet. Der Kanton konzentriert sich nun auf die Vorbereitung der Gesamtsanierung ab 2027. Kleinere Optimierungen in der Beleuchtung und Signaletik werden weiterhin umgesetzt. Das bestehende Sicherheits- und Verkehrsregime wird beibehalten: 

  • Beschränkter Durchgang auf rund 1,5 Metern 
  • Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen passieren
  • Velofahrende werden gebeten abzusteigen und das Velo zu schieben
  • Reiterinnen und Reiter mit ihren Pferden dürfen die Brücke nicht passieren
  • Die Brücke bleibt für motorisierten Verkehr gesperrt. Umleitung via Halenbrücke – Bernstrasse – Stuckishausstrasse

Für die Sanierung der Tragstruktur der Neubrügg ist eine detaillierte Vorplanung nötig. In enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege sowie Expertinnen und Experten aus dem Holz- und Brückenbau erarbeitet das Tiefbauamt des Kantons Bern derzeit einen Sanierungsplan.

Aktuelle Informationen zum Projekt: www.be.ch/sanierung-neubruegg

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