Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
07. April 2021
Zurück zur Übersicht

Finanzkommission
:
Knappes Ja zu Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen

Mit knapper Mehrheit unterstützt die Finanzkommission die Einführung von Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen. Beim Landwirtschaftsgesetz beantragt die Finanzkommission eine Übergangsfrist bis 2023, bevor die Beitragsverfügungen nur noch elektronisch zugestellt werden.

Die Finanzkommission (FiKo) hat das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen für die zweite Lesung im Grossen Rat vorberaten. In der ersten Lesung hatte das Kantonsparlament den Artikel 5 des Gesetzes an die FiKo zurückgewiesen. Dies mit dem Auftrag, Bestimmungen zu den Themen Lohngleichheitskontrollen, Preisniveau und Preisverlässlichkeit sowie der Nachhaltigkeit vorzusehen.

Unter anderem nach der Anhörung eines Experten des Bundes beantragt die FiKo mit 9 zu 8 Stimmen, im Beschaffungswesen Lohngleichheitskontrollen einzuführen. Dabei soll sich der Kanton auf die Erfahrungen und die Instrumente des Bundes stützen, der ein bewährtes System einsetzt, das insbesondere den zusätzlichen administrativen Aufwand der Kontrollen in Grenzen halten soll. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt dem Grossen Rat zudem, die Erhebung und Veröffentlichung aussagekräftiger statistischer Daten über öffentliche Aufträge des Kantons im Gesetz zu verankern. Für die Einführung eines eigentlichen Beschaffungscontrollings sprach sich eine starke Minderheit aus (8 zu 9 Stimmen).

Zum Preisniveau und zur Preisverlässlichkeit stellt die FiKo keinen Antrag. Sie ist einhellig der Ansicht, dass entsprechende Regelungen in der Praxis kaum adäquat angewendet werden könnten und befürchtet grosse administrative Leerläufe. Sie bezweifelt zudem, ob den Kantonen in diesen Bereichen überhaupt zusätzliche Regelungskompetenzen zukommen.

Betreffend Nachhaltigkeit hat sich die federführende Finanzdirektion bereit erklärt, einen entsprechenden Passus in der sich in der Vernehmlassung befindenden Einführungsverordnung zu schärfen. Damit muss Nachhaltigkeit bei Beschaffungen als Kriterium berücksichtigt werden.

Landwirtschaftsgesetz: Übergangsfrist für elektronische Beitragsverfügungen

Bei der Vorberatung des Landwirtschaftsgesetzes hat die Kommission mit 13 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, den Landwirtinnen und Landwirten eine Übergangsfrist bis 2023 zu gewähren, bevor die Beitragsverfügungen auf rein elektronischem Weg eröffnet werden. Wer die Verfügung weiterhin in Papierform will, kann bei der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ein Gesuch einreichen. Damit wird das Tempo der Umstellung im Bereich der elektronischen Eröffnung von Verfügungen betreffend agrarpolitische Massnahmen etwas gebremst. Die Weiterentwicklung des Agrarinformationssystems GELAN zu einem kompletten E-Government-System Landwirtschaft ist jedoch nicht bestritten.

Das Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungswesen (IVÖBG) und das revidierte Kantonale Landwirtschaftsgesetz (KLwG) kommen im Juni 2021 für die zweite Lesung in die Sommersession des Grossen Rates. Beiden Gesetzen hat die FiKo in den Schlussabstimmungen praktisch einstimmig zugestimmt.

Seite teilen