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03. November 2021
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Medienmitteilung ; Sicherheitskommission des Grossen Rates
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Keine Entschädigung für privat Untergebrachte abgewiesene Asylsuchende

Abgewiesene Asylsuchende die bei Privatpersonen untergebracht sind, sollen weiterhin keine Nothilfe erhalten. Dies beantragt die Sicherheitskommission (SiK) mit knappem Mehr dem Grossen Rat. Für die zweite Lesung des revidierten Sportförderungsgesetzes beantragt die Kommission einige Präzisierungen.

Im Hinblick auf die Wintersession hat die SiK eine Änderung des Asylgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz vorberaten. Damit soll eine vom Grossen Rat überwiesene Motion umgesetzt werden. Die Motion verlangt, dass abgewiesene Asylsuchende die bei Privatpersonen untergebracht sind, auch Nothilfe beziehen können. Eine knappe Mehrheit der Kommission lehnt die Gesetzesänderung ab. Alle Personen mit Anrecht auf Nothilfe, können diese heute schon beziehen, wenn sie in einem der Rückkehrzentren des Kantons wohnen. Das geltende Recht entspreche der Asylstrategie. Personen die nach einem abweisenden Entscheid trotzdem in der Schweiz bleiben, sollen nicht noch belohnt werden.

Ein Drittel begrüsst das Gesetz und somit die Umsetzung des Willens des Grossen Rates. Es sei eine Realität, dass gewisse Personen nicht zurück in ihre Herkunftsländer könnten und es sei wichtig, die private Unterbringung als Ergänzung zu den Rückkehrzentren vorzusehen. Mit der neuen Regelung, haben diese Personen auch Anspruch auf die Nothilfe des Kantons.  

Ein weiteres Drittel der Kommissionsmitglieder hat sich bei der Abstimmung enthalten. Sie waren der Ansicht, dass der Regierungsrat zwar die Motion umsetzt, dabei jedoch seinen Spielraum zu Lasten der Asylsuchenden auslegt. Damit habe er den Auftrag aus der Motion zu sehr aufgeweicht. Aus ihrer Sicht müssten die Voraussetzungen für den Bezug von Nothilfe weniger restriktiv ausgelegt werden und somit die private Unterbringung erleichtern und nicht erschweren. Diese Forderungen werden dem Grossen Rat in Form von Minderheitsanträgen von der Kommission beantragt. 

Sportförderungsgesetz

Beim revidierten Sportförderungsgesetz beantragt die Kommission für die zweite Lesung im Parlament lediglich zwei Präzisierungen. So soll der Kanton die Gemeinden bei ihren Bemühungen unterstützen, dass sich Kinder auf ihrem Schulweg bewegen. Eine Minderheit fordert die Konkretisierung, dass mit dem Sportanlagenkonzept die Umsetzung des Bildungsauftrags im Sportbereich sichergestellt werden soll.

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