Mit dem Aufenthalt von ausländischen Jenischen, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise sind oft Fragen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung, des Umweltschutzes, der Ausübung eines Gewerbes oder auch der Raumplanung und Kultur verbunden. Für Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können namentlich Halte an unerwünschten Orten zu hohem Aufwand führen. Auch im Umgang mit inländischen Fahrenden besteht ein Unterstützungsbedarf. Auf Seiten des Kantons sind je nach Fragestellung verschiedene Fachstellen in unterschiedlichen Ämtern und Direktionen angesprochen. Abstimmung und Koordination zwischen den Involvierten sind mitunter eine Herausforderung.
Koordination verstärken
Auf Initiative der Direktion für Inneres und Justiz hat der Regierungsrat deshalb beschlossen, eine Koordinationsstelle Fahrende einzurichten. Diese soll die innerkantonale Koordination stärken und Gemeinden, Grundeigentümerschaften, Fahrende sowie weitere Akteure effizient beraten und unterstützen. Die Koordinationsstelle soll Anliegen rund um das Thema Fahrende beantworten und Lösungen erarbeiten. Sie ist dem Amt für Gemeinden und Raumordnung in der Direktion für Inneres und Justiz angegliedert.
Beauftragter oder Beauftragte für Fahrende und Arbeitsgruppe
Für die Leitung der Koordinationsstelle ist vorgesehen, eine beauftragte Person für Fahrende einzusetzen. Die bereits bestehende, direktionsübergreifende «Arbeitsgruppe Fahrende» wird neu ausgerichtet und der beauftragten Person für Fahrende unterstellt. Ihre Aufgabe ist namentlich die Koordination und Zusammenarbeit mit allen angesprochenen Direktionen und Fachstellen. Bereits heute haben auch Fahrendenorganisationen, der Verband Bernischer Gemeinden und die Ortspolizeivereinigung als kantonsexterne Vertretungen Einsitz in der Arbeitsgruppe. Die Gruppe kann nach Bedarf erweitert werden.
Vorerst bis 2025 befristet
Das federführende Amt für Gemeinden und Raumordnung ist mit der Einrichtung der Koordinationsstelle beauftragt. Sie soll ihre Arbeit nach Möglichkeit im Verlauf des kommenden Sommers aufnehmen. Gemäss regierungsrätlichem Beschluss ist die Koordinationsstelle vorläufig bis 2025 befristet.