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08. November 2018
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Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
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Gesetz über den Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben

Der stark steigende Investitionsbedarf des Kantons Bern in den Jahren 2022–2027 soll teilweise mit Mitteln aus einen neuen Fonds finanziert werden. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur für die Schaffung des neuen Fonds notwendige Gesetzesvorlage eröffnet. Diese dauert bis zum 8. Februar 2019.

In den kommenden Jahren stehen ausserordentlich viele und für die Weiterentwicklung des Kantons Bern wichtige Investitionsvorhaben an. Dies führt ab dem Jahr 2022 zu einem stark ansteigenden Investitionsbedarf. Die gesamtkantonale Investitionsplanung für die Jahre 2019–2028 weist insgesamt über 300 Projekte aus. Die Vielzahl an Projekten und das damit verbundene Investitionsvolumen führen in den Jahren 2022–2027 zu einer eigentlichen Investitionsspitze.

Finanzierung der geplanten Investitionen heute nicht sichergestellt

Diesem Investitionsbedarf stehen derzeit nicht ausreichend finanzielle Mittel gegenüber. Die Finanzierung des in der gesamtkantonalen Investitionsplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfs ist aus heutiger Sicht nicht sichergestellt.

Der Regierungsrat hat sich deshalb bereits im Frühjahr 2018 für eine Fondslösung zur Mitfinanzierung des steigenden Investitionsbedarfs ausgesprochen. Der Grosse Rat entscheidet in der Novembersession 2018 über die vorläufige Äufnung des geplanten Investitionsfonds im Umfang von CHF 55 Millionen aus der doppelten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für das Rechnungsjahr 2018 des Kantons.

Rund 300 Mio. Franken für hohen Investitionsbedarf

Als weitere Potentiale zur Äufnung des Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben stehen zusätzliche Gewinnausschüttungen der SNB, nicht mehr benötigte Restmittel des Spitalinvestitionsfonds, nicht zwingend erforderliche Mittel im SNB-Gewinnausschüttungs-fonds sowie allfällige Überschüsse der Jahresrechnungen 2018ff. im Vordergrund. Nach Meinung des Regierungsrates besteht aus heutiger Sicht ein finanzielles Potential für Fondsäufnungen (ohne die Zuweisung aus allfälligen Überschüssen der Jahresrechnungen 2018ff.) in der Höhe von rund CHF 300 Millionen. Damit wäre die Finanzierung zumindest eines Teils der Investitionsspitze 2022–2027 sichergestellt.

Der Fonds soll insbesondere zur Mitfinanzierung von Investitionsvorhaben zur Stärkung des Medizinalstandorts Bern und im Zusammenhang mit dem Campus der Fachhochschule in Bern sowie im Zusammenhang mit dem Bildungscampus Burgdorf dienen.

Die für einen Fonds erforderliche Rechtsgrundlage soll mit dem Gesetz über den Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben geschaffen werden.

Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert vom 8. November 2018 bis zum 8. Februar 2019.

Mediendokumentation

  • Begleitbrief
  • Gesetz
  • Vortrag
  • Vernehmlassungsadressaten
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